Am Dienstagnachmittag, dem 17. März 2026, wurde am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden ein mazedonischer Staatsangehöriger von der Bundespolizei festgenommen. Der Mann reiste aus Skopje ein und fiel bei der Einreisekontrolle auf, da er von mehreren Strafverfolgungsbehörden zur Festnahme und Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war.
Mehrfache Haftbefehle und Verurteilung
Der festgenommene Mann war wegen verschiedener Vergehen, unter anderem Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht sowie Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 239 Tagen verurteilt worden. Die Haftbefehle lagen der Bundespolizei bei der Kontrolle vor, was zur sofortigen Festnahme führte.
Fehlende Nachweise bei der Einreise
Bei der Kontrolle konnte der Mann weder die für seinen geplanten dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland erforderlichen finanziellen Mittel noch ein Rückflugticket vorweisen. Aufgrund dieser Umstände wurde ihm die Einreise verweigert.
Weitere rechtliche Schritte und Rückführung
Nach der Verbüßung seiner Haftstrafe in Deutschland ist geplant, den Mann nach Mazedonien zurückzuführen. Die Bundespolizei wird die notwendigen Maßnahmen zur Vollstreckung der Haft und zur anschließenden Rückführung koordinieren.
Kontrollen am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden
Die Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden führt routinemäßige Einreisekontrollen durch, um die Einhaltung von Aufenthaltsbestimmungen zu überprüfen und Personen, die zur Festnahme ausgeschrieben sind, zu identifizieren. In diesem Fall konnten die Behörden ihre Kontrollmaßnahmen erfolgreich umsetzen.
Ausblick
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Einreise nach Deutschland streng überwacht wird. Verstöße gegen Aufenthaltsregelungen und bestehende Haftbefehle werden konsequent verfolgt, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

