Am Samstagnachmittag des 22. März wurde im ICE 586 auf der Strecke von München nach Nürnberg eine 52-jährige Frau ohne gültigen Fahrschein festgestellt. Der Zugbegleiter bemerkte die Schwarzfahrerin während der Kontrolle und informierte die Bundespolizei, da die Frau zudem keinen Ausweis vorlegen konnte.
Personenkontrolle und Identitätsfeststellung
Die Bundespolizei brachte die Reisende zur Dienststelle am Nürnberger Hauptbahnhof, um ihre Personalien zweifelsfrei zu ermitteln. Die Überprüfung der Daten ergab, dass gegen die Frau ein offener Haftbefehl bestand.
Offener Haftbefehl wegen nicht bezahlter Geldstrafe
Die 52-jährige Ungarin wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover wegen eines Diebstahls gesucht. Aufgrund einer nicht bezahlten Geldstrafe wurde eine Ersatzhaft von 30 Tagen angeordnet. Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren davon noch zwölf Tage zu verbüßen. Die Frau hätte die Haftstrafe durch Zahlung von knapp 2.000 Euro abwenden können, war dazu jedoch nicht in der Lage.
Einlieferung in Justizvollzugsanstalt
Da die Geldstrafe nicht beglichen werden konnte, wurde die Frau noch am selben Tag in eine Justizvollzugsanstalt in Nürnberg eingeliefert. Weitere Details zum Diebstahlsfall oder zur Person wurden von der Polizei nicht bekanntgegeben.
Aufgaben der Bundespolizeiinspektion Nürnberg
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg betreut mit rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das größte Flächenrevier in Bayern. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst mehr als 1.820 Bahnkilometer mit über 300 Bahnhöfen und Haltepunkten, darunter auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg – Ingolstadt.
Die Hauptaufgabe der Dienststelle besteht darin, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes abzuwehren. Dazu zählen unter anderem Kontrollen im Zugverkehr, wie im vorliegenden Fall.
Zusammenfassung
Die Kontrolle einer Schwarzfahrerin im ICE von München nach Nürnberg führte zur Feststellung eines offenen Haftbefehls. Die Frau wurde nach der Personalienfeststellung in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der Fall unterstreicht die Bedeutung routinemäßiger Kontrollen im Bahnverkehr durch die Bundespolizei.

