Am Sonntagmittag, den 29. März 2026, kontrollierte eine Streife der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) einen Fernzug in Basel. Die Einheit besteht aus Mitarbeitenden der Bundespolizei sowie des schweizerischen Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit. Bei der Überprüfung eines deutschen Staatsangehörigen stellte sich heraus, dass gegen diesen ein offener Haftbefehl vorlag.
Hintergrund der Festnahme
Der 35-jährige Mann war in Deutschland wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Das zuständige Gericht hatte im vergangenen Jahr eine Geldstrafe in Höhe von 11.800 Euro gegen ihn verhängt. Da der Verurteilte die Geldstrafe nicht beglich und auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.
Festnahme und Einlieferung in Justizvollzugsanstalt
Bei der Kontrolle in Basel konnte der Mann die geforderte Summe nicht aufbringen. Aufgrund des bestehenden Haftbefehls erfolgte daraufhin seine Festnahme durch die Einsatzkräfte. Im Anschluss wurde der 35-Jährige in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um die Haftstrafe zu verbüßen.
Zusammenarbeit zwischen deutschen und schweizer Behörden
Der Einsatz zeigt die enge Kooperation zwischen deutschen und schweizer Sicherheitsbehörden bei grenzüberschreitenden Kontrollen. Die Gemeinsame operative Dienstgruppe (GoD) ist speziell für solche grenzüberschreitenden Einsätze konzipiert und besteht aus Mitarbeitenden beider Länder. Die Kontrollmaßnahmen dienen unter anderem der Verfolgung von Straftaten und der Umsetzung von Haftbefehlen.
Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen
Die Verurteilung wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz führte zur Verhängung einer Geldstrafe, die der Verurteilte nicht bezahlte. Nach deutschem Recht kann bei Nichtzahlung einer Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. In diesem Fall wurde die Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten, weshalb die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl erließ.
Ausblick
Der festgenommene Mann wird nun die verhängte Haftstrafe verbüßen. Weitere Details zum Verfahren oder zum aktuellen Stand der Ermittlungen liegen derzeit nicht vor. Die Behörden betonen, dass die Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Bereich weiterhin intensiviert wird, um die Sicherheit in der Region zu gewährleisten.
Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen
Für weitere Auskünfte steht die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein zur Verfügung. Die Pressestelle ist telefonisch und per E-Mail erreichbar.

