Am Dienstagnachmittag des 17. März 2026 kontrollierten Bundespolizisten am Bahnhof Offenburg einen 32-jährigen Mann aus Gambia. Bei der Überprüfung seiner Identität stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Die Maßnahme führte zur Festnahme des Mannes und seiner Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Kontrolle am Bahnhof Offenburg
Die Bundespolizei führte die Kontrolle routinemäßig durch. Der 32-Jährige konnte sich mit einer gültigen Duldung ausweisen. Im Rahmen der weiteren Überprüfung seiner Personalien ergaben sich jedoch mehrere relevante Erkenntnisse. Neben dem Haftbefehl wegen wiederholter Verstöße gegen Aufenthaltsbeschränkungen bestand zudem eine Ausschreibung zur Vermögensabschöpfung gegen den Mann.
Haftbefehl und Geldstrafe
Der Haftbefehl war mit einer Geldstrafe verbunden, deren Zahlung zur Abwendung der Haftstrafe gefordert wurde. Der Betroffene war jedoch nicht in der Lage, die geforderte Summe zu begleichen und führte auch keine anderen verwertbaren Bargeldmittel mit sich. Aus diesem Grund wurde die Haftstrafe vollstreckt.
Einlieferung in Justizvollzugsanstalt
Nach der Festnahme wurde der 32-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen, um die 10-tägige Haftstrafe abzusitzen. Weitere Details zu den Umständen der Verstöße gegen die Aufenthaltsbestimmungen wurden von der Polizei nicht mitgeteilt.
Hintergrund der Maßnahme
Die Bundespolizei am Bahnhof Offenburg führt regelmäßig Identitätskontrollen durch, um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu überprüfen und offene Haftbefehle zu vollstrecken. Die Kontrolle am Dienstagnachmittag ist Teil dieser routinemäßigen Maßnahmen.
Ausblick
Ob weitere Ermittlungen gegen den Festgenommenen eingeleitet werden, ist bislang nicht bekannt. Die Bundespolizei betonte, dass die Maßnahme auf den bestehenden Vollstreckungstiteln beruhte und keine weiteren Details veröffentlicht wurden.

