Am Grenzübergang Reitzenhain haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am vergangenen Wochenende im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen zwei Haftbefehle vollstreckt. Die Maßnahmen fanden am Sonntag und Montag statt und richteten sich gegen Personen, die mit offenen Strafbefehlen gesucht wurden.
Haftbefehl gegen tschechische Staatsangehörige wegen Diebstahls
Am Montag gegen 16:10 Uhr kontrollierten Bundespolizisten eine 33-jährige tschechische Staatsangehörige am Grenzübergang Reitzenhain. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellte sich heraus, dass gegen die Frau ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden vorlag. Der Haftbefehl bezog sich auf eine Verurteilung wegen Diebstahls, verbunden mit einer Geldstrafe von 450 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen.
Die Frau war in der Lage, die geforderte Geldstrafe von insgesamt über 500 Euro zu begleichen und konnte anschließend ihre Reise fortsetzen. Weitere strafrechtliche Maßnahmen wurden in diesem Fall nicht notwendig.
Haftbefehl gegen polnischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
Bereits am Sonntag um 09:00 Uhr kontrollierten die Beamten einen 36-jährigen polnischen Staatsangehörigen am gleichen Grenzübergang. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bayreuth vorlag. Dieser bezog sich auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Verurteilung sah eine Geldstrafe von 600 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen vor.
Auch der polnische Staatsangehörige konnte die geforderte Geldstrafe begleichen und erhielt daraufhin die Einreise in das Bundesgebiet gestattet.
Wiedereingeführte Grenzkontrollen als Maßnahme zur Strafverfolgung
Die Kontrollen am Grenzübergang Reitzenhain finden im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen statt, die unter anderem der besseren Überwachung von Personen mit Haftbefehlen dienen. Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz setzt dabei gezielt auf die Überprüfung von Reisedokumenten und Datenabgleichen, um offene Strafbefehle zu erkennen und durchzusetzen.
Die Möglichkeit, Geldstrafen unmittelbar vor Ort zu begleichen, ermöglicht es den Betroffenen, eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden und die Reise fortzusetzen. Dies stellt eine gängige Praxis bei der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen dar.
Weitere Hinweise und Kontaktmöglichkeiten
Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz weist darauf hin, dass solche Kontrollen weiterhin durchgeführt werden, um die Einhaltung der Rechtsordnung zu gewährleisten. Personen mit offenen Strafbefehlen sollten sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein.
Für Rückfragen steht die Bundespolizeiinspektion Chemnitz unter der Telefonnummer 0371 4615-105 sowie per E-Mail an bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de zur Verfügung.

