Am Samstagnachmittag, den 14. März 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen nigerianischen Staatsangehörigen bei der Einreise nach Deutschland. Der Mann befand sich als Insasse eines Fernreisebusses an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz, einem wichtigen Grenzübergang zwischen der Schweiz und Deutschland.
Offener Haftbefehl bei Kontrolle festgestellt
Im Rahmen der routinemäßigen Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 35-Jährigen ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erlassen und basiert auf einem Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt aus dem Juli 2021.
Der Strafbefehl wurde wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Mann erlassen. Die verhängte Geldstrafe wurde bislang nicht beglichen, weshalb der Haftbefehl nun vollstreckt werden musste.
Begleichung der Geldstrafe nicht möglich
Vor Ort konnte der Betroffene die offene Geldstrafe nicht begleichen. In solchen Fällen sieht das deutsche Recht vor, dass die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt wird. Die Ersatzfreiheitsstrafe dient dazu, die Strafe durch Freiheitsentzug zu vollziehen, wenn eine Zahlung nicht erfolgt.
Der 35-Jährige muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen absitzen.
Unterbringung in Justizvollzugsanstalt Konstanz
Nach der Feststellung und Vollstreckung des Haftbefehls brachten die Beamten der Bundespolizei den Mann in die Justizvollzugsanstalt Konstanz. Dort wird er die Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Die Bundespolizeiinspektion Konstanz ist für die Grenzkontrollen an der Gemeinschaftszollanlage zuständig und führt regelmäßig Kontrollen durch, um offene Haftbefehle und andere polizeiliche Maßnahmen umzusetzen.
Rechtliche Hintergründe und Verfahren
Ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr ist eine häufige Maßnahme, wenn jemand unter dem Einfluss alkoholischer oder anderer berauschender Mittel ein Fahrzeug führt. Wird die auferlegte Geldstrafe nicht bezahlt, kann dies zu einem Haftbefehl und letztlich zur Ersatzfreiheitsstrafe führen.
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hatte den Strafbefehl im Juli 2021 erlassen. Seitdem war die Geldstrafe offen, was nun zu der Vollstreckung führte.
Bundespolizei als Vollstreckungsbehörde
Die Bundespolizei hat an den deutschen Außengrenzen nicht nur die Aufgabe, den grenzüberschreitenden Verkehr zu kontrollieren, sondern auch offene Haftbefehle zu vollstrecken. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Durchsetzung von Gerichtsurteilen und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.
Die Bundespolizeiinspektion Konstanz weist darauf hin, dass solche Kontrollen regelmäßig stattfinden und betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Justizbehörden.

