Im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen hat die Bundespolizei am 17. März 2026 am Bahnhof Kehl einen 28-jährigen Mann aus Gambia festgenommen. Der Mann reiste mit einer Regionalbahn grenzüberschreitend von Straßburg nach Kehl und konnte bei der Kontrolle keinen Ausweis vorzeigen.
Kontrolle am Bahnhof Kehl
Die Bundespolizei führte am Bahnhof Kehl routinemäßige Identitätsprüfungen durch, die im Rahmen der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der deutsch-französischen Grenze stattfanden. Dabei fiel der gambische Staatsangehörige auf, da er keinen gültigen Ausweis vorlegen konnte.
Haftbefehl bei Fingerabdrucküberprüfung festgestellt
Im Anschluss an die fehlende Ausweisdokumentation erfolgte eine Überprüfung der Fingerabdrücke des Mannes. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Der Haftbefehl wurde im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen. Die ausstehende Gesamtfreiheitsstrafe beträgt ein Jahr und zehn Monate.
Weitere rechtliche Schritte und Einlieferung in Justizvollzugsanstalt
Die Zeit, die der 28-Jährige bereits in Untersuchungshaft verbracht hat, wird bei der Vollstreckung der Freiheitsstrafe angerechnet. Zusätzlich zu der Haftvollstreckung erwartet ihn eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise nach Deutschland.
Nach der Festnahme wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, wo er die Haftstrafe verbüßen wird. Die Bundespolizei führt die weiteren Ermittlungen und Maßnahmen durch.
Hintergrund der Binnengrenzkontrollen
Die Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Frankreich waren vorübergehend wiedereingeführt worden, um die Sicherheit an den Grenzübergängen zu erhöhen und grenzüberschreitende Straftaten effektiver zu bekämpfen. Die Kontrolle am Bahnhof Kehl ist Teil dieser Maßnahmen, die auch Identitätsprüfungen und Fahndungen umfassen.
Ausblick und Hinweise
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass bei grenzüberschreitenden Reisen gültige Ausweisdokumente mitgeführt werden müssen. Zudem werden Fahndungsmaßnahmen weiterhin konsequent durchgeführt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Für Rückfragen steht die Bundespolizeiinspektion Offenburg zur Verfügung.

