Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende im Raum Aachen bei mehreren Kontrollen Fahndungserfolge erzielt. Insgesamt wurden drei Haftbefehle vollstreckt, darunter ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nach einem Drogenfund. Die Maßnahmen fanden sowohl am Aachener Hauptbahnhof als auch auf der Bundesautobahn 4 statt.
Kontrollen am Aachener Hauptbahnhof
Am Samstagabend kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Aachener Hauptbahnhof zwei Männer, die mit der S41 aus Belgien eingereist waren beziehungsweise sich in der Bahnhofsvorhalle aufhielten. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen beide Personen Strafvollstreckungshaftbefehle vorlagen.
Der 23-jährige rumänische Staatsangehörige war wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden. Da er diese nicht bezahlt hatte, drohten ihm 20 Tage Freiheitsstrafe. Der Mann beglich die offene Geldstrafe vor Ort und konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
Der zweite kontrollierte Mann, ein 29-jähriger Belgier, hatte eine gegen ihn verhängte Geldstrafe von 900 Euro offen. Diese resultierte aus einem Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Auch er konnte die Geldstrafe begleichen und somit eine Haftstrafe abwenden.
Drogenfund bei Durchsuchung
Bei der Durchsuchung des 29-jährigen Belgiers entdeckten die Beamten in dessen Jackentasche eine Mischung aus Kokain und MDMA. Die Substanzen wurden sichergestellt. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Weitere Details zu Menge und Herkunft der Drogen wurden nicht bekannt gegeben.
Fahndungserfolg auf der Bundesautobahn 4
Ein weiterer Fahndungserfolg gelang der Bundespolizei am Sonntagnachmittag auf der Bundesautobahn 4. Dort kontrollierten die Beamten ein Fahrzeug mit österreichischer Zulassung, das aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste. Der 27-jährige russische Fahrer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen.
Die Fahndungsüberprüfung ergab jedoch, dass gegen ihn ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vorlag. Der Haftbefehl bezog sich auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Auch dieser Mann beglich die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 500 Euro sowie 75 Euro Verfahrenskosten und konnte somit ebenfalls eine Haftstrafe vermeiden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen setzten die Betroffenen ihre Reisen fort.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Kontrollen der Bundespolizei im Raum Aachen am vergangenen Wochenende verdeutlichen die kontinuierlichen Bemühungen der Sicherheitsbehörden, offene Haftbefehle zu vollstrecken und strafrechtlich relevante Verstöße zu ahnden. Insbesondere die Entdeckung von Betäubungsmitteln bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof zeigt, dass auch der Kampf gegen Drogenkriminalität ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit bleibt.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die Zahlung offener Geldstrafen eine Möglichkeit darstellt, Ersatzfreiheitsstrafen abzuwenden. Dennoch werden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, wenn weitere Verstöße, wie etwa gegen das Betäubungsmittelgesetz, festgestellt werden.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat angekündigt, ihre Kontrollen im Grenzgebiet und an Verkehrsknotenpunkten fortzusetzen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Einhaltung von Gesetzen konsequent durchzusetzen.

