Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art im Hauptbahnhof Hannover verlängert. Das Verbot gilt nun bis zum 30. April 2026 und umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige, ausgenommen sind die Raschplatzhalle und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Geltungsbereich und Dauer der Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung ist zeitlich auf den Zeitraum vom 1. April 2026, 00:00 Uhr, bis zum 30. April 2026, 24:00 Uhr, begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über den Hauptbahnhof Hannover, wie in einer veröffentlichten Skizze dargestellt. Ausgenommen sind bestimmte Bereiche wie die Raschplatzhalle, die nicht unter das Verbot fallen.
Hintergrund der Maßnahme
Die Verlängerung der Verfügung erfolgt vor dem Hintergrund einer erhöhten Wahrnehmung von Körperverletzungsdelikten mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, im Bereich des Hauptbahnhofs. Die Bundespolizei sieht darin eine Beeinträchtigung der Sicherheit von Bahnreisenden und der Allgemeinheit.
Überwachung und Sanktionen bei Verstößen
Die Einhaltung der Verfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Bei Verstößen drohen Platzverweise, Bahnhofsverbote sowie Beförderungsausschlüsse. Zusätzlich zu möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz können uneinsichtige Personen mit Zwangsgeldern belegt werden.
Waffenrechtliche Hinweise und Sicherheitstipps
Die Bundespolizeidirektion weist darauf hin, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit gesetzlichen Bestimmungen unterliegt und häufig einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Das Mitführen von Einhandmessern oder Schreckschusswaffen ist in der Regel verboten oder nur mit einem Kleinen Waffenschein erlaubt.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Waffen keine verlässliche Sicherheit bieten. Sie können die Risikobereitschaft erhöhen, zu einer Eskalation von Gewalt beitragen und die Unterscheidung zwischen Täter und Opfer erschweren. Auch besteht die Gefahr, dass Waffen gegen den Träger selbst verwendet werden.
Als Alternative zur Selbstverteidigung empfiehlt die Bundespolizei die Nutzung von sogenannten Schrillalarmen oder Taschenalarmen. Diese Geräte erzeugen einen lauten Ton, der Aufmerksamkeit erregt und potenzielle Täter abschrecken kann.
Ausnahmen und weitere Informationen
Ausnahmen vom Mitführverbot sind in der Allgemeinverfügung unter Ziffer 3.2 geregelt. Die Bundespolizei bittet Reisende und Besucher, sich vor Ort über die konkreten Bestimmungen zu informieren und die Anweisungen der Einsatzkräfte zu beachten.
Weitere nützliche Tipps zu Sicherheitsfragen und Verhaltensweisen in Gefahrensituationen sind auf der Webseite der Polizei-Beratung verfügbar.

