Am Freitagabend, dem 20. März 2026, haben Bundespolizisten am Hauptbahnhof Neustrelitz einen 41-jährigen serbischen Staatsangehörigen festgenommen. Im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle wurden die Personalien des Mannes überprüft, wobei sich herausstellte, dass gegen ihn ein Strafvollstreckungshaftbefehl vorlag.
Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen
Der Haftbefehl stammt vom Amtsgericht Sömmerda bei Erfurt und wurde im Jahr 2025 erlassen. Er betrifft eine Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen. Die Strafe umfasst eine Geldbuße in Höhe von 2.250 Euro oder alternativ 37 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Festgenommene die Geldsumme nicht aufbringen konnte, erfolgte die unmittelbare Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Einreiseverbot in die Schweiz bis 2028
Darüber hinaus stellte sich bei der Überprüfung heraus, dass gegen den Mann ein aktuelles Einreiseverbot für die Schweiz besteht. Dieses wurde aufgrund ähnlicher Delikte verhängt und gilt bis zum Jahr 2028. Die Hintergründe des Einreiseverbots wurden von den Behörden nicht weiter ausgeführt.
Betäubungsmittel bei Durchsuchung entdeckt
Im Zuge der Festnahme wurde der Mann durchsucht. Dabei fanden die Beamten 0,2 Gramm Kokain, die daraufhin beschlagnahmt wurden. Aufgrund dieses Fundes wird sich der 41-Jährige zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Weitere Details zu möglichen Ermittlungen wurden nicht bekanntgegeben.
Kontrollen am Bahnhof als Teil der Gefahrenabwehr
Die Kontrolle am Hauptbahnhof Neustrelitz ist Teil der regelmäßigen Sicherheitsmaßnahmen der Bundespolizei. Diese dienen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung an Bahnanlagen sowie an den Grenzen. Die Bundespolizeiinspektion Stralsund ist im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern für diese Aufgaben zuständig und arbeitet dabei eng mit anderen Behörden zusammen.
Weiteres Vorgehen
Der festgenommene Mann befindet sich nun in Untersuchungshaft. Die Justiz wird über das weitere Verfahren entscheiden. Zudem laufen Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Bundespolizei setzt ihre Kontrollen fort, um die Sicherheit im Bahnverkehr und an den Grenzen zu gewährleisten.

