Am Dienstagmorgen, dem 17. März 2026, hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf einen 21-jährigen Mann aus Serbien festgenommen. Im Rahmen der routinemäßigen grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad wurde bei der Überprüfung festgestellt, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl vorlag.
Hintergrund des Haftbefehls
Der Haftbefehl wurde vom Amtsgericht Remscheid im Januar 2026 erlassen. Er basiert auf der Nichterfüllung eines Kurses und einer Suchtberatung, zu denen der 21-Jährige im Juni 2025 zu einer Dauerarreststrafe von drei Wochen verurteilt worden war. Da der Verurteilte sich nicht zur Ableistung der Strafe stellte und flüchtig war, hatte die Justiz die Fahndung veranlasst.
Festnahme und weitere Maßnahmen
Nach der Feststellung des Haftbefehls wurde der Mann von der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf festgenommen. Anschließend erfolgte die Überstellung in die zuständige Jugendarrestanstalt. Dort wird der 21-Jährige nun die verhängte Arreststrafe antreten.
Rolle der Bundespolizei bei Einreisekontrollen
Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf ist regelmäßig mit der Kontrolle von Fluggästen aus dem Ausland betraut. Dabei werden nicht nur Sicherheits- und Einreisebestimmungen überprüft, sondern auch Fahndungsabfragen durchgeführt. Die Festnahme des 21-Jährigen zeigt, wie diese Kontrollen zur Durchsetzung von Haftbefehlen und zur Unterstützung der Justiz beitragen können.
Wohnsitz des Verurteilten
Der festgenommene Mann ist im Kreis Mettmann wohnhaft. Über weitere Hintergründe zur Person oder zu den Umständen der Verurteilung liegen keine näheren Informationen vor.
Ausblick
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass bei Einreise aus dem Ausland die Überprüfung auf bestehende Haftbefehle ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen ist. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und anderen Behörden trägt dazu bei, dass strafrechtliche Maßnahmen konsequent umgesetzt werden können.
Weitere Details zu dem Fall wurden von den Behörden bislang nicht veröffentlicht.

