Die Bundespolizeidirektion München hat für den Zeitraum vom 27. März 2026, 15:00 Uhr, bis zum 29. März 2026, 03:00 Uhr, ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an sechs bayerischen Hauptbahnhöfen erlassen. Betroffen sind die Bahnhöfe in Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit für Reisende, Sicherheitspersonal und Polizeibeamte zu erhöhen und Gewaltstraftaten vorzubeugen.
Umfang des Mitführverbots
Das Verbot umfasst das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern jeglicher Art und gefährlichen Werkzeugen. Die Allgemeinverfügungen gelten für alle Gebäudeteile der genannten Bahnhöfe, einschließlich der S-Bahnhaltepunkte, Personentunnel, Bahnsteige und öffentlich zugänglichen Ebenen. Damit ist das Verbot flächendeckend innerhalb der Bahnhofsareale wirksam.
Grund für die Allgemeinverfügungen
Die Bundespolizei begründet die temporären Verbote mit regionalen Sicherheitslagen, die ein erhöhtes Risiko für Gewaltstraftaten im Bahnhofsbereich darstellen. Durch das Mitführverbot soll einerseits die Begehung von Straftaten erschwert und andererseits der Schutz aller Personen im Umfeld der Bahnhöfe verbessert werden. Die Maßnahme ist als präventive Sicherheitsvorkehrung zu verstehen.
Kontrollen und Konsequenzen bei Verstößen
Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Mitführverbots während des genannten Zeitraums überwachen. Bei Verstößen können die gefährlichen Gegenstände sichergestellt werden. Neben möglichen straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren gemäß dem Waffengesetz drohen den Betroffenen auch Zwangsgelder. Zusätzlich können Platzverweise oder Bahnhofsverbote ausgesprochen werden.
Informationen für Reisende
An den betroffenen Bahnhöfen werden Hinweisschilder mit Informationen zum Mitführverbot und den zugehörigen Allgemeinverfügungen angebracht. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit ohnehin strengen waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt und häufig erlaubnispflichtig ist, beispielsweise durch einen Kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen.
Warnhinweise der Bundespolizei
Die Bundespolizei betont, dass Waffen, auch wenn sie zur Selbstverteidigung gedacht sind, keine Garantie für Sicherheit bieten. Vielmehr könne das Mitführen von Waffen zu einer erhöhten Risikobereitschaft führen, die Situation eskalieren lassen und die Gefahr von schweren Verletzungen erhöhen. Zudem erschwere das Vorhandensein von Waffen die Unterscheidung zwischen Tätern und Opfern für Einsatzkräfte und Helfer.
Weiterhin besteht die Gefahr, dass eine Waffe im Konfliktfall abgenommen und gegen den Träger selbst verwendet werden kann. Der Einsatz von Waffen kann darüber hinaus erhebliche strafrechtliche Konsequenzen sowie finanzielle Belastungen nach sich ziehen.
Veröffentlichung und weitere Informationen
Die Allgemeinverfügungen sind auf der offiziellen Website der Bundespolizei veröffentlicht und enthalten detaillierte Regelungen zu Ausnahmen und Geltungsbereichen. Reisende und Interessierte werden gebeten, sich vorab über die Bestimmungen zu informieren, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden.
Die Bundespolizeidirektion München steht für Rückfragen zur Verfügung und appelliert an die Bevölkerung, die Sicherheitsmaßnahmen zu respektieren und damit zu einem sicheren Reiseumfeld beizutragen.

