Die Bundespolizeidirektion München hat für den Zeitraum vom 27. März 2026, 15:00 Uhr, bis zum 29. März 2026, 03:00 Uhr, erneut ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an sechs bayerischen Hauptbahnhöfen erlassen. Betroffen sind die Bahnhöfe in Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg.
Umfang des Mitführverbots
Das Verbot umfasst das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Es gilt für alle Gebäudeteile der genannten Bahnhöfe und deren S-Bahnhaltepunkte, einschließlich der Personentunnel, Bahnsteige und aller öffentlich zugänglichen Ebenen.
Hintergrund und Ziel der Maßnahme
Die Allgemeinverfügungen wurden aufgrund regionaler Sicherheitslagen erlassen, um die Sicherheit im Reiseverkehr zu erhöhen. Mit der Maßnahme soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert und der Schutz von Reisenden, Sicherheitspersonal sowie Polizeibeamten verbessert werden.
Kontrollen und Konsequenzen bei Verstößen
Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Mitführverbots vor Ort überwachen. Bei Verstößen können gefährliche Gegenstände sichergestellt werden. Darüber hinaus können Zwangsgelder verhängt werden, unabhängig von möglichen straf- oder ordnungsrechtlichen Verfahren nach dem Waffengesetz. Auch Platzverweise oder Bahnhofsverbote sind mögliche Folgen.
Information und Transparenz
In den betroffenen Bahnhöfen werden Hinweisschilder angebracht, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügungen aufmerksam machen. Die vollständigen Verordnungen sind auf der Webseite der Bundespolizei veröffentlicht.
Waffenrechtliche Hinweise der Bundespolizei
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt und in vielen Fällen einer behördlichen Erlaubnis bedarf, beispielsweise einem Kleinen Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen. Zudem betont die Behörde, dass Waffen keine verlässliche Sicherheit bieten, sondern im Gegenteil zu einer Eskalation von Gewalt beitragen können.
Privatpersonen wird geraten, auf deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien zu setzen, da Waffen die Unterscheidung zwischen Täter und Opfer erschweren und im schlimmsten Fall gegen den Träger selbst verwendet werden können. Der Einsatz von Waffen kann schnell zu schweren Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundespolizeiinspektion Nürnberg
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg, mit rund 250 Mitarbeitenden die flächenmäßig größte in Bayern, betreut ein Gebiet von über 16.000 Quadratkilometern und mehr als 1.800 Bahnkilometern mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr Zuständigkeitsbereich reicht vom Landkreis Forchheim bis zum Landkreis Neu-Ulm und umfasst unter anderem die Schnellfahrstrecke Nürnberg – Ingolstadt.
Die Inspektion ist verantwortlich für die Gefahrenabwehr auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Gefahren für Nutzer, Anlagen und den Bahnbetrieb zu verhindern.
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