Die Bundespolizeidirektion Berlin hat angesichts einer Zunahme von Gewaltdelikten auf einem bereits hohen Niveau erneut eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf bestimmten Berliner Bahnhöfen untersagt. Diese Maßnahme soll die Sicherheit von Reisenden erhöhen und gewalttätige Vorfälle mit potenziell gefährlichen Gegenständen verhindern.
Geltungszeitraum und betroffene Bahnhöfe
Das Mitführverbot tritt am 20. März 2026 um 14 Uhr in Kraft und gilt bis zum 6. Juli 2026, 4 Uhr morgens. Es gilt täglich jeweils von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages. Betroffen sind die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße, Südkreuz sowie der Hauptbahnhof Potsdam.
Ausnahmen und Umfang des Verbots
Die Allgemeinverfügung bezieht sich ausschließlich auf die genannten Bahnhöfe und gilt nicht für die dazugehörigen U-Bahnhöfe. Das Verbot umfasst das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, zu denen unter anderem Pfeffersprays und Schlagwerkzeuge zählen. Dabei handelt es sich um Gegenstände, die nicht bereits durch das Waffengesetz oder das Waffen- und Messerverbotsgesetz im öffentlichen Nahverkehr Berlins verboten sind.
Hintergrund der Maßnahme
Die Bundespolizei begründet die erneute Allgemeinverfügung mit einer weiteren Zunahme der Gewaltintensität an den betroffenen Bahnhöfen. Wiederholt kam es zu strafrechtlich relevanten Vorfällen, bei denen gefährliche Gegenstände eingesetzt wurden. Die Maßnahme dient somit dem Schutz der Reisenden und soll die Begehung von Gewaltdelikten mit solchen Gegenständen erschweren.
Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen
Die Einhaltung des Mitführverbots wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Bei Verstößen können die gefährlichen Gegenstände sichergestellt werden. Zudem drohen Zwangsgelder, die bei Bedarf auch festgesetzt werden können. Die Bundespolizei setzt damit auf eine konsequente Durchsetzung der Verfügung, um die Sicherheit auf den Bahnhöfen zu erhöhen.
Informationen und weitere Details
Die Allgemeinverfügung sowie weiterführende Informationen sind auf der Webseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de/agv-berlin einsehbar. Dort finden sich auch Hinweise zur rechtlichen Grundlage und zum genauen Umfang der Verbotsregelung.
Fazit
Das erneute Mitführverbot gefährlicher Gegenstände auf ausgewählten Bahnhöfen in Berlin und Potsdam ist eine Reaktion auf die steigende Gewaltkriminalität in diesen Bereichen. Die Bundespolizei setzt auf präventive Maßnahmen, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern und Straftaten mit potenziell gefährlichen Gegenständen zu verhindern. Reisende sollten sich auf die neuen Regelungen einstellen und die Hinweise der Einsatzkräfte beachten.

