Am 24. März 2026 wurden im Rahmen umfangreicher Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zwei Personen wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit festgenommen. Die Maßnahmen erfolgten in Deutschland und Spanien, wobei die Ermittlungen vom Bundesgerichtshof koordiniert und von spezialisierten Polizeikräften unterstützt wurden.
Festnahmen in Nordrhein-Westfalen und Spanien
Die rumänische Staatsangehörige Alla S. wurde in Rheine, Nordrhein-Westfalen, durch Spezialkräfte der nordrhein-westfälischen Polizei und Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts festgenommen. Parallel dazu erfolgte die Festnahme des ukrainischen Staatsangehörigen Sergey N. in Elda/Alicante, Spanien, durch dortige Polizeibehörden. Die Festnahmen basieren auf Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, die am 23. beziehungsweise 17. Februar 2026 erlassen wurden.
Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein, was einen Verstoß gegen § 99 Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches darstellt. Konkret besteht der Verdacht, dass Sergey N. ab Dezember 2025 im Auftrag eines russischen Geheimdienstes eine Person in Deutschland überwacht hat. Diese Zielperson steht im Zusammenhang mit der Lieferung von Drohnen und Bauteilen in die Ukraine.
Details der Überwachungsmaßnahmen
Im Rahmen der mutmaßlichen Spionagetätigkeit soll Sergey N. Informationen im Internet recherchiert und Filmaufnahmen vom Arbeitsplatz der Zielperson angefertigt haben. Nach seiner Verlegung nach Spanien im Anschluss an diese Aktivitäten übernahm Alla S. spätestens ab März 2026 die Überwachungsaufgaben. Sie soll die Meldeadresse der Zielperson aufgesucht und die Örtlichkeit mit einem Mobiltelefon gefilmt haben.
Ermittlungsstand und weitere Schritte
Die Ausspähmaßnahmen dienten offenbar der Vorbereitung weiterer geheimdienstlicher Operationen gegen die Zielperson. Beide Festgenommenen werden zeitnah einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dort wird über die Eröffnung der Haftbefehle und die mögliche Anordnung von Untersuchungshaft entschieden. Die Überstellung von Sergey N. aus Spanien ist bereits eingeleitet.
Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden
Die Ermittlungen erfolgen in enger Kooperation mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Die polizeilichen Ermittlungen werden vom Bayerischen Landeskriminalamt geführt. Die Durchsuchung der Wohnräume der Beschuldigten wurde zeitgleich mit den Festnahmen durchgeführt, um weiteres Beweismaterial sicherzustellen.
Relevanz der Ermittlungen
Die Vorgänge unterstreichen die anhaltende Bedeutung der Sicherheitsbehörden bei der Abwehr von Spionageaktivitäten in Deutschland und der EU. Die Ermittlungen zeigen, dass mutmaßliche Agententätigkeiten auch grenzüberschreitend organisiert sein können und eine koordinierte internationale Zusammenarbeit erfordern.
Ausblick
Die Bundesanwaltschaft wird die Ermittlungen fortsetzen und zu gegebener Zeit weitere Informationen bekanntgeben. Die rechtlichen Schritte gegen die Beschuldigten werden im Rahmen der deutschen und internationalen Justizverfahren weiterverfolgt.

