Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen eine rumänische Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit vollstreckt. Die Beschuldigte wurde nach ihrer Festnahme dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Die Bundesanwaltschaft hat zwei Personen festnehmen lassen, die verdächtigt werden, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Die Ermittlungen richten sich gegen eine Rumänin in Nordrhein-Westfalen und einen Ukrainer in Spanien.