Im Kreis Mettmann wurden in den vergangenen Tagen zwei Verkehrsunfallfluchten in Haan gemeldet. Die Polizei sucht nach Zeugen, die Hinweise zu den Vorfällen geben können. Beide Unfälle ereigneten sich an unterschiedlichen Orten in der Stadt und führten zu Sachschäden, deren Verursacher sich unerlaubt vom Unfallort entfernten.
Beschädigter Anhänger auf der Elberfelder Straße
In der Nacht auf Mittwoch, den 25. März 2026, wurde auf der Elberfelder Straße ein geparkter Anhänger beschädigt. Der Besitzer hatte das Fahrzeug am Dienstagabend gegen 18 Uhr zuletzt unversehrt in einer Zufahrt in Höhe der Hausnummer 97 gesehen. Am darauffolgenden Morgen gegen 9 Uhr stellte er einen frischen Schaden am linken Heckscheinwerfer fest. Die genaue Art der Beschädigung wurde von der Polizei nicht näher spezifiziert.
Die Unfallverursachenden entfernten sich nach dem Zusammenstoß, ohne eine Schadensregulierung einzuleiten. Die Polizei weist darauf hin, dass eine Verkehrsunfallflucht eine Straftat darstellt und ruft Zeugen dazu auf, sich zu melden.
Motorrad auf dem Sportplatz-Parkplatz umgefahren
Ein weiterer Fall ereignete sich am Mittwoch, 25. März 2026, auf dem Parkplatz des Sportplatzes am städtischen Gymnasium an der Adlerstraße in Haan. Dort stellte die Halterin eines grünen Motorrads der Marke Kawasaki, Modell Ninja, gegen 14:05 Uhr fest, dass ihre Maschine zu Boden gefallen war. Das Motorrad war am selben Tag gegen 7:05 Uhr unbeschädigt abgestellt worden.
Die Polizei geht davon aus, dass das Motorrad durch ein ein- oder ausparkendes Auto umgestoßen wurde. Der entstandene Schaden wird auf etwa 2.000 Euro geschätzt. Auch in diesem Fall entfernte sich der Unfallverursacher vom Unfallort, ohne den Schaden zu regulieren.
Polizei bittet um Mithilfe
Die Polizei in Haan bittet Personen, die Beobachtungen zu den genannten Vorfällen gemacht haben oder Hinweise auf die Verursachenden geben können, sich unter der Telefonnummer 02129 9328-6480 zu melden. Zeugen werden gebeten, möglichst genaue Angaben zu machen, um die Ermittlungen zu unterstützen.
Wichtige Hinweise der Polizei zum Verhalten bei Unfallflucht
Die Polizei erinnert daran, dass eine Verkehrsunfallflucht kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine strafbare Handlung darstellt. Betroffene sollten einen Unfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle oder über den Notruf 110 melden. Es wird empfohlen, das Fahrzeug nach Möglichkeit unverändert am Unfallort zu belassen und Unfallspuren nicht zu beseitigen oder zu verändern. Selbst kleinste Spuren wie Lacksplitter oder Glasreste können für die Ermittlung von Bedeutung sein. Falls Veränderungen unvermeidbar sind, sollten Betroffene Fotos von der Unfallstelle und den Spuren anfertigen.
Die Polizei weist darauf hin, dass eine schnelle und vollständige Meldung zur Aufklärung der Fälle beiträgt und hilft, weitere Schäden zu vermeiden.

