Im Rhein-Sieg-Kreis ereigneten sich am vergangenen Wochenende zwei Verkehrsunfälle mit E-Scootern, bei denen zwei Frauen verletzt wurden. Die Unfälle fanden in Lohmar sowie in Siegburg statt. Die Polizei stellte bei beiden Fällen fest, dass die E-Scooter nicht über den erforderlichen aktuellen Versicherungsschutz verfügten, was strafrechtliche Ermittlungen nach sich zog.
Unfall in Lohmar am Freitagmorgen
Am Freitag, den 13. März, gegen 07:45 Uhr war eine 16-jährige Jugendliche aus Lohmar mit ihrem E-Scooter auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Bundesstraße 507 (B 507) unterwegs. Sie fuhr von Rösrath kommend in Richtung Neunkirchen-Seelscheid und wollte die Einmündung zur Straße „Am Hollenberg“ geradeaus passieren.
Zur gleichen Zeit befuhr eine 30-jährige Frau aus Lohmar mit ihrem Opel die Straße „Am Hollenberg“ und beabsichtigte, nach rechts auf die B 507 abzubiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit der 16-Jährigen auf dem E-Scooter, die durch den Unfall stürzte und leichte Verletzungen erlitt.
Nach der Erstversorgung vor Ort wurde die Jugendliche mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro. Die Autofahrerin gab an, die Jugendliche übersehen zu haben.
Fehlender Versicherungsschutz bei erstem Unfall
Im Rahmen der Unfallaufnahme bemerkten die Polizeibeamten, dass am E-Scooter der 16-Jährigen ein veraltetes grünes Versicherungskennzeichen angebracht war. Dieses ist seit dem 1. März 2026 nicht mehr gültig. Somit bestand kein aktueller Versicherungsschutz für das Elektrokleinstfahrzeug.
Die Polizei leitete gegen die 30-jährige Autofahrerin ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ein. Gegen die 16-Jährige wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Schwerer Sturz einer E-Scooterfahrerin in Siegburg
Am Sonntagabend, den 15. März, kam es gegen 23:50 Uhr in Siegburg zu einem weiteren Unfall mit einer E-Scooterfahrerin. Eine 21-jährige Siegburgerin befuhr die Neue Poststraße in Richtung Bahnhofstraße, als sie aus bislang ungeklärter Ursache stürzte und sich schwer verletzte.
Auch sie wurde nach der Erstversorgung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum konnten bei der Unfallaufnahme nicht festgestellt werden. Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache dauern an.
Auch beim zweiten Unfall kein gültiger Versicherungsschutz
Bei der Überprüfung des E-Scooters der 21-Jährigen stellten die Polizeibeamten erneut fest, dass kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Auch hier war das alte grüne Kennzeichen angebracht, das seit dem 1. März 2026 seine Gültigkeit verloren hat.
Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen fehlenden Versicherungsschutzes eingeleitet.
Polizei warnt vor Nutzung veralteter Versicherungskennzeichen
Die Polizei weist darauf hin, dass seit dem 1. März 2026 die bisherigen grünen Versicherungskennzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge nicht mehr gültig sind. Die neuen Kennzeichen für das Versicherungsjahr 2026 sind schwarz. Wer weiterhin mit einem alten grünen Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz, was eine Straftat darstellt und strafrechtlich verfolgt wird.
Darüber hinaus können bei fehlendem Versicherungsschutz zivilrechtliche Folgen für die Fahrzeugführenden entstehen. Dies gilt auch für Leih-Scooter, wenn die Altersgrenzen in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden.
Die Polizei empfiehlt daher allen E-Scooter-Fahrenden, die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zu beachten und den gültigen Versicherungsschutz sicherzustellen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

