Am 21. März 2026 wurde die Polizei in Heringsdorf durch eine Zeugin über mehrere verwahrloste Tiere in einer Parzelle des Kleingartenvereins „Zum Försteracker“ in der Stadt Usedom informiert. Die Meldung erreichte das Polizeirevier Heringsdorf gegen 14:40 Uhr. Die Zeugin gab an, dass sich dort mehrere Hunde und Katzen in einem schlechten Zustand befänden und der Pächter des Gartens längere Zeit nicht mehr vor Ort gewesen sei.
Polizeieinsatz vor Ort
Nach Eingang der Meldung rückte eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Heringsdorf umgehend zum Einsatzort aus. Vor Ort fanden die Beamten zwei verwahrloste Labradormischlinge sowie zwei Katzen vor. Darüber hinaus wurde ein bereits verstorbener Hund in der Parzelle entdeckt. Die Tiere zeigten deutliche Anzeichen von Vernachlässigung, was den Einsatz einer Amtstierärztin erforderlich machte.
Tierärztliche Begutachtung und weitere Maßnahmen
Die Amtstierärztin wurde informiert und begutachtete die Situation vor Ort. Aufgrund des Zustands der Tiere ordnete sie an, dass diese in Obhut genommen werden müssen. Das Tierheim Wolgast wurde mit der Aufnahme und Versorgung der betroffenen Hunde und Katzen beauftragt. Dort sollen die Tiere medizinisch versorgt und betreut werden.
Ermittlungen gegen Tierhalter
Der 46-jährige Tierhalter, der gleichzeitig Vorsitzender des Kleingartenvereins ist und aus Stralsund stammt, war zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht anwesend. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Die Polizei untersucht nun den Sachverhalt weiter, um die genauen Umstände der Tierverwahrlosung zu klären.
Hintergrund und Bedeutung des Falls
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung von Meldungen aus der Bevölkerung bei der Aufdeckung von Tierquälerei und Vernachlässigung. Die Zusammenarbeit zwischen Zeugen, Polizei und Amtstierärzten ist entscheidend, um das Wohl von Tieren sicherzustellen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Das Tierheim Wolgast übernimmt in solchen Fällen eine wichtige Rolle bei der Versorgung der Tiere.
Appell an die Öffentlichkeit
Die Polizei bittet Bürgerinnen und Bürger weiterhin, Auffälligkeiten im Umgang mit Tieren zu melden, um frühzeitig eingreifen zu können. Vernachlässigung und Misshandlung von Tieren sind strafrechtlich relevant und können durch entsprechende Hinweise verhindert oder beendet werden.

