Am Donnerstagabend gegen 20:15 Uhr ereignete sich in Porta Westfalica-Kleinenbremen ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Jugendliche auf einem E-Scooter mit einem Motorroller kollidierten. Die Polizei berichtet, dass die 14-jährige Fahrerin des Elektroscooters gemeinsam mit einer 15-jährigen Sozia unterwegs war, als es zum Unfall kam.
Unfallhergang und Beteiligte
Die beiden Mädchen befuhren den Geh- und Radweg der Rintelner Straße in Fahrtrichtung Rinteln. Dabei beabsichtigten sie, nach links in die Straße Am Dornbach abzubiegen. Gleichzeitig näherte sich von hinten ein bislang unbekannter Motorrollerfahrer und versuchte, die E-Scooter-Fahrerinnen auf der linken Seite zu überholen. Im Verlauf des Überholvorgangs kam es zu einem Kontakt zwischen dem Motorroller und dem E-Scooter, woraufhin die beiden Jugendlichen stürzten.
Verletzungen und medizinische Versorgung
Nach Angaben der Polizei zogen sich die beiden Mädchen bei dem Sturz offenbar leichte Verletzungen zu. Sie wurden umgehend mit einem Rettungswagen in das Klinikum Minden gebracht, um dort medizinisch versorgt zu werden. Über den genauen Schweregrad der Verletzungen liegen keine weiteren Informationen vor.
Flucht des Unfallverursachers
Der Fahrer des Motorrollers entfernte sich zunächst vom Unfallort. Kurz darauf kehrte er jedoch zurück, sicherte den Verletzten seine Hilfe zu, verließ das Unfallgeschehen dann aber endgültig, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Die Polizei beschreibt den flüchtigen Fahrer als männlich, etwa 17 Jahre alt, zwischen 175 und 180 Zentimeter groß, mit blonden Haaren und blauen Augen. Er war komplett dunkel gekleidet und trug einen schwarzen Helm.
Polizeiliche Ermittlungen und Zeugenaufruf
Die Polizei Minden-Lübbecke hat die Ermittlungen zu dem Verkehrsunfall aufgenommen und bittet Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang oder zum flüchtigen Rollerfahrer geben können, sich unter der Telefonnummer (0571) 88660 zu melden. Besonders relevant sind Beobachtungen, die zur Identifizierung des Fahrers oder des Motorrollers führen könnten.
Rechtliche Hinweise
Die Polizei weist darauf hin, dass das Mitführen einer weiteren Person auf einem E-Scooter eine Ordnungswidrigkeit darstellt. In diesem Fall befand sich eine 15-jährige Sozia auf dem E-Scooter, was rechtlich nicht zulässig ist.
Fazit
Der Vorfall in Porta Westfalica-Kleinenbremen verdeutlicht die Risiken im Straßenverkehr, insbesondere bei der Nutzung von E-Scootern und Motorrollern auf gemeinsamen Wegen. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren, um Unfälle zu vermeiden. Die Ermittlungen zum Unfallverursacher dauern an.

