Am 16. März 2026 ereignete sich gegen 17:24 Uhr in der Hitchinstraße in Bingen-Büdesheim ein Verkehrsunfall, bei dem ein zehnjähriges Kind leicht verletzt wurde. Der Fahrer eines bislang unbekannten Fahrzeugs kollidierte mit dem Kind, das gerade die Fahrbahn überquerte. Anschließend flüchtete der Fahrzeugführer vom Unfallort, ohne sich um das verletzte Kind zu kümmern oder seine Personalien zu hinterlassen.
Unfallhergang und Verletzungen
Nach Angaben der Polizei befuhr ein orangefarbener PKW die Hitchinstraße aus Richtung Saarlandstraße kommend. Auf Höhe der Hausnummer 5 wollte ein zehnjähriges Kind von der rechten Straßenseite aus die Fahrbahn nach links überqueren. Dabei kam es zur Kollision zwischen dem Fahrzeug und dem Kind. Durch den Zusammenstoß stürzte das Kind zu Boden und zog sich leichte Verletzungen zu. Über die Art und den genauen Umfang der Verletzungen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor.
Fahrerflucht sorgt für Ermittlungen
Nach dem Unfall entfernte sich der Fahrer des orangefarbenen PKW unerlaubt von der Unfallstelle. Eine Kontaktaufnahme oder Hilfeleistung blieb aus. Die Polizei wertet dieses Verhalten als Verkehrsunfallflucht, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der genaue Fahrzeugtyp und weitere Details zum Fahrer sind bislang unbekannt.
Polizei bittet um Zeugenhinweise
Die Polizeiinspektion Bingen hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug geben können, sich zu melden. Besonders Informationen zum Fahrzeugtyp, zur Fahrweise oder zur Fahrtrichtung könnten bei der Aufklärung des Falles helfen.
Zeugen werden gebeten, sich telefonisch unter der Nummer 06721 905-0 oder per E-Mail an pibingen@polizei.rlp.de zu wenden. Auch eine Kontaktaufnahme über die Website der Polizei Rheinland-Pfalz ist möglich.
Verkehrssicherheit und Vorsicht im Straßenverkehr
Der Vorfall unterstreicht erneut die Bedeutung von Vorsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr, insbesondere im Bereich von Wohngebieten und Straßen mit Fußgängerverkehr. Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, weshalb Fahrzeugführer angehalten sind, ihre Geschwindigkeit anzupassen und aufmerksam zu fahren.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, bei Unfällen unverzüglich anzuhalten und Hilfe zu leisten. Das Unterlassen dieser Pflicht stellt nicht nur eine Straftat dar, sondern gefährdet auch die Sicherheit anderer Menschen.
Weitere Informationen und Entwicklungen
Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine weiteren Details zum Unfallhergang oder zum Zustand des verletzten Kindes bekannt. Die Polizei wird die Öffentlichkeit informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.
Die Ermittlungen dauern an, um den flüchtigen Fahrer zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.

