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    Start » Unfall im Rastatter Tunnel: Fahrer versucht Polizei mit falscher Darstellung zu täuschen
    Polizei

    Unfall im Rastatter Tunnel: Fahrer versucht Polizei mit falscher Darstellung zu täuschen

    Blaulicht Nachrichten RedaktionBy Blaulicht Nachrichten Redaktion25. März 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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    Symbolbild zum Thema POL-PPRP: alkoholisierter Fahrradfahrer nach Sturz leichtverletzt
    Symbolbild: Fahrrad auf Gehweg nach Unfall | Symbolbild – Foto: Volker Morr / Pexels
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    Am Dienstagvormittag kam es im Tunnel auf der Landesstraße 77a bei Rastatt zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 34-jähriger Fahrer gegen den Bordstein prallte. Im Anschluss versuchte der Mann, die Polizei mit einer falschen Darstellung des Unfallhergangs zu täuschen. Die Ermittler konnten den tatsächlichen Ablauf dank technischer Aufzeichnungen aufklären.

    Unfallhergang und falsche Angaben

    Gegen 9:30 Uhr meldete sich der 34-Jährige bei der Polizei und gab an, er habe einem entgegenkommenden Fahrzeug ausweichen müssen, das im Tunnel auf seiner Fahrspur gefahren sei. Dabei sei er gegen den Bordstein geprallt, während das andere Fahrzeug die Unfallstelle unerkannt verlassen habe.

    Diese Schilderung sollte die Verantwortung für den Unfall auf den vermeintlichen Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs lenken. Die Polizei nahm den Sachverhalt jedoch zum Anlass, die Umstände genauer zu überprüfen.

    Videoaufzeichnungen widerlegen Täuschungsversuch

    Die Auswertung der im Tunnel installierten Videoüberwachung ergab ein anderes Bild. Demnach war der 34-Jährige alleinbeteiligt in den Unfall verwickelt. Er verlor aus bislang ungeklärten Gründen die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte ohne Fremdeinwirkung gegen den Bordstein.

    Die Aufzeichnungen bestätigten, dass kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle involviert war, sodass die Behauptung des Fahrers als falsch eingestuft wurde.

    Folgen des Unfalls und Ermittlungsverfahren

    Durch den Aufprall wurden die beiden rechten Reifen des Wagens beschädigt, was eine Abschleppung des Fahrzeugs erforderlich machte. Aufgrund dessen musste der Tunnel bis etwa 10:50 Uhr gesperrt werden, was zu Verkehrsbehinderungen führte.

    Der 34-Jährige sieht sich nun einem Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat gegenüber. Die Polizei prüft weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorfall.

    Polizeiliche Hinweise

    Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, bei Unfällen stets wahrheitsgemäße Angaben zu machen, um eine zügige und korrekte Unfallaufnahme zu gewährleisten. Falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und Ermittlungen unnötig erschweren.

    Das Polizeirevier Rastatt steht für Rückfragen zur Verfügung und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Unfall geben können, sich zu melden.

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