Die Polizei in Gaggenau ermittelt gegen eine bislang unbekannte Person, die in mehreren Geschäften in Gaggenau, Gernsbach und Bad Rotenfels Mitarbeiter ohne deren Einwilligung gefilmt und die Aufnahmen anschließend im Internet veröffentlicht hat. Die Videos wurden über einen Social-Media-Account auf einer bekannten Kurzvideo-Plattform geteilt, was urheberrechtliche Verstöße nahelegt.
Vorfallserie seit Anfang März
Den Ermittlungen zufolge begann die Vorfallserie bereits am 5. März in einer Apotheke in Gernsbach. Dort filmte der Unbekannte Angestellte, während er sich als Paketbote ausgab. In dem Video ist zu sehen, wie er ein Päckchen über die Theke wirft und die Reaktionen der Mitarbeiter aufnimmt. Dieses Video wurde anschließend über seinen Social-Media-Account veröffentlicht.
Weitere Aufnahmen in Schnellrestaurant und an Kasse
Mitte März soll der Mann ein Schnellrestaurant in Bad Rotenfels besucht haben, wo er ebenfalls zwei Angestellte filmte. Die unautorisierte Veröffentlichung der Aufnahmen führte dazu, dass die Betroffenen bloßgestellt wurden. Ein jüngster Vorfall ereignete sich am vergangenen Mittwoch in der Theodor-Bergmann-Straße in Gaggenau. Dort filmte der Unbekannte eine Kassiererin während eines Bezahlvorgangs, wobei er sie mit einem übergroßen Geldschein und einer ebenso großen Bankkarte darstellte, was ebenfalls ohne deren Einwilligung geschah.
Ermittlungen wegen urheberrechtlicher Verstöße
Die Polizei hat aufgrund der Vorfälle ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Beamten des Polizeireviers Gaggenau prüfen derzeit, inwieweit urheberrechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Zudem wird untersucht, ob weitere Straftatbestände, etwa Persönlichkeitsrechtsverletzungen, vorliegen könnten. Die Ermittler bitten Personen, die Hinweise zum Täter oder zu weiteren Vorfällen geben können, sich zu melden.
Reaktionen aus der Bevölkerung und betroffenen Geschäften
Die betroffenen Geschäfte zeigten sich besorgt über die unerlaubten Filmaufnahmen, da die Mitarbeiter ohne deren Wissen und Zustimmung in den Videos zu sehen sind. Die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken kann nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten verletzen, sondern auch das Betriebsklima beeinträchtigen. Die Polizei weist darauf hin, dass das Filmen und Veröffentlichen von Personen ohne deren Erlaubnis rechtliche Konsequenzen haben kann.
Polizei bittet um Hinweise
Die Ermittler des Polizeireviers Gaggenau sind auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um den unbekannten Filmer zu identifizieren. Personen, die am 5. März in der Apotheke in Gernsbach, Mitte März im Schnellrestaurant in Bad Rotenfels oder am vergangenen Mittwoch in der Theodor-Bergmann-Straße in Gaggenau verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Kontaktmöglichkeiten:
Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 – 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
Wichtige Hinweise zum Datenschutz und Persönlichkeitsrechten
Das unautorisierte Filmen und Veröffentlichen von Personen stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Betroffene können rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung einleiten. Die Polizei empfiehlt, bei der Nutzung von Social-Media-Plattformen stets die Rechte anderer Personen zu respektieren und vor der Veröffentlichung von Aufnahmen deren Einwilligung einzuholen.
Die Ermittlungen dauern an, weitere Informationen werden von der Polizei zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlicht.

