Am Donnerstagabend wurde die Polizei gegen 20:50 Uhr zu einem Einsatz in Stadermoor gerufen, nachdem ein alkoholisierter Mann mit seinem Fahrzeug bei einem Arbeitskollegen aufgetaucht war und Streit suchte. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte gab der 38-jährige Fahrer zunächst an, kein Deutsch zu sprechen. Zeugen vor Ort widersprachen dieser Aussage jedoch umgehend.
Alkoholisiert am Steuer und Streit mit Arbeitskollegen
Die Beamten identifizierten den Mann als einen 38-jährigen Bewohner aus Himmelpforten, der offensichtlich stark alkoholisiert war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,5 Promille, was eine erhebliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit bedeutet. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens legten die Polizisten dem Mann Handfesseln an, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Versuchter Fluchtversuch und Widerstand gegen Polizeibeamte
Im Streifenwagen äußerte der 38-Jährige lautstark, dass die Polizei keine Befugnis habe, Maßnahmen gegen ihn zu ergreifen, da er sich mit dem Recht auskenne. Kurz darauf versuchte er, aus dem Fahrzeug zu flüchten. Die Beamten konnten dies verhindern, indem sie ihn unmittelbar am Streifenwagen zu Boden brachten und fixierten. Nur mit Unterstützung einer zweiten Funkstreife gelang es, ihn erneut in das Fahrzeug zu setzen.
Blutprobenentnahme und Gewahrsam
Im Einsatz- und Kontrollzentrum (EKS) wurden dem Mann unter Zwang mehrere Blutproben entnommen, um den Alkoholpegel genau zu bestimmen und weitere Ermittlungen zu ermöglichen. Da er sich auch nach der Blutentnahme nicht beruhigte, wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten über Nacht in Polizeigewahrsam genommen.
Unfall auf der B73 und weitere Ermittlungen
Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass das Fahrzeug des Mannes, ein Mercedes, nicht versichert war. Außerdem meldete sich am Abend ein 61-jähriger Autofahrer bei der Polizei, der angab, dass der 38-Jährige bereits gegen 18:15 Uhr auf der Bundesstraße 73 einen Auffahrunfall verursacht und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte. Der Geschädigte hatte den Unfallverursacher zunächst gestoppt und sich auf eine private Schadensregulierung geeinigt, diese Entscheidung später jedoch revidiert und die Polizei eingeschaltet.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Fahrer bereits zum Zeitpunkt des Unfalls alkoholisiert war. Daher wird eine Rückrechnung des Blutalkoholwertes zum Unfallzeitpunkt veranlasst, um die genauen Umstände zu klären.
Folgende Ermittlungsverfahren eingeleitet
Aufgrund der Gesamtsituation wurden mehrere Ermittlungsverfahren gegen den 38-Jährigen eingeleitet. Diese betreffen unter anderem die Trunkenheitsfahrt, den Unfall mit Fahrerflucht, den Widerstand gegen Polizeibeamte sowie das Fahren ohne Versicherungsschutz.
Polizeiliche Maßnahmen und Ausblick
Die Polizeiinspektion Stade bittet Zeugen, die weitere Hinweise zu dem Vorfall oder dem Unfall auf der B73 geben können, sich zu melden. Die Ermittlungen dauern an, um den genauen Hergang und mögliche weitere Straftaten aufzuklären.

