In einem Freizeitbad in Stein (Landkreis Fürth) ereignete sich am Freitagabend, den 27. März 2026, ein sexueller Übergriff auf eine Frau. Die Polizei nahm einen 51-jährigen Tatverdächtigen vorläufig fest. Die Ermittlungen zu dem Vorfall laufen derzeit.
Vorfall im Whirlpool
Gegen 21:45 Uhr befand sich die betroffene Frau in einem Whirlpool des Schwimmbads in der Albertus-Magnus-Straße. Nach Angaben der Polizei näherte sich ihr kurz darauf ein Mann und fasste ihr an die Brust. Die Frau verließ daraufhin das Becken und wandte sich an einen Bademeister.
Eingreifen des Bademeisters und Festnahme
Der Bademeister reagierte umgehend und verfolgte den Tatverdächtigen, der bereits versucht hatte, das Schwimmbad zu verlassen. Bis zum Eintreffen der Polizei hielt er den Mann fest. Eine Streife der Polizeiinspektion Stein nahm den 51-jährigen Deutschen anschließend vorläufig fest.
Ermittlungsmaßnahmen und rechtliche Schritte
Im Anschluss an die Festnahme wurde bei dem Verdächtigen eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt, die auch eine DNA-Entnahme umfasste. Der Mann muss sich nun wegen des Verdachts des sexuellen Übergriffs strafrechtlich verantworten. Weitere Details zum Ermittlungsstand wurden bislang nicht veröffentlicht.
Reaktionen und Sicherheit im Freizeitbad
Das Freizeitbad in Stein ist ein beliebter Ort zur Erholung und Freizeitgestaltung. Der Vorfall hat bei Besuchern und Betreibern Besorgnis ausgelöst. Die Verantwortlichen betonten, dass die Sicherheit der Gäste höchste Priorität habe und entsprechende Maßnahmen zur Prävention und schnellen Intervention ergriffen würden.
Polizeiliche Hinweise
Die Polizei bittet Personen, die möglicherweise weitere Hinweise zu dem Vorfall geben können, sich bei der Polizeiinspektion Stein zu melden. Die Ermittlungen dauern an, um den Sachverhalt umfassend aufzuklären und weitere Straftaten zu verhindern.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken steht für Rückfragen zur Verfügung und weist darauf hin, dass der Verdächtige bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts als unschuldig gilt.

