In der Büschingstraße in Stadthagen kam es am Sonntag, den 29. März 2026, gegen 18:30 Uhr zu einer Sachbeschädigung am Ratsgymnasium. Nach bisherigen Erkenntnissen schnitten bislang unbekannte Täter ein etwa 10 x 10 Zentimeter großes Loch in die Außenfassade des Schulgebäudes. Die Polizei geht davon aus, dass hierfür ein Trennschleifer verwendet wurde.
Details zur Tat und Schadenshöhe
Die beschädigte Stelle befindet sich an der Außenfassade des Ratsgymnasiums. Der entstandene Sachschaden wird auf circa 150 Euro geschätzt. Konkrete Hinweise auf die Täter liegen derzeit nicht vor. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.
Zeugenaufruf der Polizei
Personen, die am Sonntagabend verdächtige Beobachtungen im Bereich der Büschingstraße gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei in Stadthagen zu melden. Insbesondere Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen könnten bei der Aufklärung der Tat hilfreich sein. Die Polizei ist unter der Telefonnummer 05721 98220 erreichbar.
Ermittlungen laufen weiter
Die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg hat die Ermittlungen aufgenommen, um den oder die Täter zu ermitteln. Bislang gibt es keine weiteren Informationen zum Motiv oder möglichen Tatverdächtigen. Die Ermittler bitten die Bevölkerung, aufmerksam zu sein und sachdienliche Hinweise zu melden.
Hintergrund zur Bedeutung der Tat
Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen beeinträchtigen nicht nur die Bausubstanz, sondern können auch das Sicherheitsgefühl der Schulgemeinschaft beeinträchtigen. Derartige Vorfälle werden von den Behörden ernst genommen und konsequent verfolgt.
Kontaktmöglichkeiten für Hinweise
Zeuginnen und Zeugen, die zur Tatzeit oder in der näheren Umgebung des Ratsgymnasiums verdächtige Aktivitäten beobachtet haben, werden gebeten, sich direkt an die Polizei Stadthagen zu wenden. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch unter 05721 98220 erfolgen.
Die Polizei bedankt sich im Voraus für jede Unterstützung bei der Aufklärung der Sachbeschädigung.

