Seit Herbst 2025 suchten Ermittler der Landespolizeidirektion Saarland nach einem 27-jährigen rumänischen Staatsbürger, der im Verdacht steht, Teil einer Betrugsbande zu sein. Die Fahndung führte die Zielfahnder schließlich bis nach Belgien, wo der Gesuchte Anfang März 2026 festgenommen wurde.
Europäischer Haftbefehl wegen Betrugs und Urkundenfälschung
Ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Saarbrücken erließ bereits im Mai 2025 einen europäischen Haftbefehl gegen den Mann. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2022 und 2024 in einer Bande Straftaten begangen zu haben, die Betrug und Urkundenfälschung umfassen. Konkret soll die Gruppe Fahrzeuge mit hohen Kilometerlaufleistungen günstig erworben haben. Durch Manipulationen an den Kilometerzählern wurden diese Werte zurückgedreht, um die Fahrzeuge anschließend mit erheblichem Gewinn weiterzuverkaufen.
Zusammenarbeit mit belgischen Behörden führt zur Festnahme
Die saarländischen Zielfahnder konnten den Gesuchten nach intensiven Ermittlungen in Belgien ausfindig machen. Am 6. März 2026 erfolgte die Festnahme durch die Zielfahndungskräfte vor Ort in enger Kooperation mit den belgischen Behörden. Der Mann wurde am 24. März 2026 nach Deutschland überstellt, um dort die weiteren rechtlichen Schritte einzuleiten.
Ermittlungen dauern an
Die Landespolizeidirektion Saarland setzt die Ermittlungen fort, um das Ausmaß der Straftaten umfassend aufzuklären. Die Behörden prüfen weiterhin mögliche weitere Tatbeteiligte und Hintergründe der Betrugsmasche. Konkrete Angaben zu weiteren Verdächtigen oder Opfern liegen derzeit nicht vor.
Bedeutung der grenzüberschreitenden Polizeiarbeit
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung. Die enge Kooperation zwischen den saarländischen und belgischen Ermittlern war entscheidend für den Erfolg der Fahndung. Europäische Haftbefehle ermöglichen es, gesuchte Personen grenzüberschreitend festzunehmen und einer schnellen Justiz zuzuführen.
Informationen und Kontakt
Die Landespolizeidirektion Saarland weist darauf hin, dass zur Wahrung der Ermittlungsintegrität keine weiteren Details zum Fall veröffentlicht werden. Rückfragen von Medienvertretern können an die Pressestelle der Landespolizeidirektion gerichtet werden.

