In den frühen Morgenstunden des 20. März wurde die Polizei in Hagen-Haspe zu einem Einsatz nach Familienstreitigkeiten gerufen. Gegen 2:45 Uhr traf eine Streifenwagenbesatzung auf einen 22-jährigen Mann, der im Verlauf des Einsatzes zunehmend aggressiv reagierte und die Einsatzkräfte angriff.
Ausgangslage und Verhalten des Mannes
Der junge Mann forderte die Polizeibeamten wiederholt auf, ihn in eine psychiatrische Einrichtung zu bringen. Einen konkreten Grund für diese Forderung nannte er jedoch nicht. Stattdessen steigerte sich seine Aggressivität, störte die Nachtruhe durch lautes Schreien und kündigte an, die Beamten zu einer Unterbringung zu bewegen.
Widerstand gegen die Polizei
Im weiteren Verlauf des Einsatzes sprintete der 22-Jährige auf einen Polizisten zu, woraufhin die Beamten ihn zur Beruhigung und zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam nahmen. Beim Einsteigen in den Streifenwagen verkeilte sich der Mann mit den Füßen unter dem Fahrzeug und mit dem Kopf am Fahrzeugdach. Als ein Beamter versuchte, seine Füße zu greifen, trat der 22-Jährige nach ihm. Nur durch das Zurückweichen des Polizisten konnte ein Treffer verhindert werden.
Fortgesetzte Angriffe während des Transports
Auch während der Fahrt zum Polizeigewahrsam setzte der Mann seine Angriffe fort. Er schlug ruckartig mit Kopf und Oberkörper in Richtung eines Beamten, versuchte, ihm in den Oberschenkel zu beißen, und zielte mit dem Kopf auf die Genitalien des Polizisten. Zudem beleidigte er die Einsatzkräfte mit mehreren Kraftausdrücken und sprach wiederholt Drohungen aus.
Verletzungen und rechtliche Konsequenzen
Im Zuge des Widerstands erlitt ein Polizist leichte Verletzungen, konnte den Dienst jedoch fortsetzen. Die Polizei fertigte Strafanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs sowie Bedrohung gegen den 22-Jährigen. Zudem wurde bei dem Mann eine Blutprobe entnommen, um mögliche Einflussfaktoren zu klären.
Fazit und Ausblick
Der Einsatz in Hagen-Haspe verdeutlicht die Herausforderungen, denen Polizeibeamte bei Einsätzen mit psychisch auffälligen Personen gegenüberstehen. Die genauen Hintergründe der Forderung des Mannes nach einer Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung sind derzeit nicht bekannt. Die Ermittlungen dauern an, um den Vorfall umfassend aufzuklären.

