Am vergangenen Sonntag kam es im Donnersbergkreis zu zwei Verkehrskontrollen, bei denen Autofahrer unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer festgestellt wurden. Die Polizeiinspektion Rockenhausen leitete gegen die beiden Fahrer Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Vorfälle ereigneten sich in Rockenhausen sowie auf der Bundesstraße 48 bei Winnweiler.
Erste Kontrolle in Rockenhausen
Gegen 13 Uhr wurde ein 43-jähriger Autofahrer in der Industriestraße in Rockenhausen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei fiel den Beamten drogentypisches Verhalten auf, das auf einen kürzlichen Konsum von Cannabis hinwies. Ein vor Ort durchgeführter Drogentest bestätigte den Verdacht mit einem positiven Ergebnis auf THC (Tetrahydrocannabinol), den psychoaktiven Wirkstoff in Cannabis.
Zweite Kontrolle auf der B48 bei Winnweiler
Am Abend um etwa 22 Uhr kontrollierten Polizisten einen weiteren Autofahrer, einen 38-jährigen Mann aus dem Donnersbergkreis, auf der Bundesstraße 48 bei Winnweiler. Auch hier erkannten die Beamten Anzeichen für einen kürzlichen Drogenkonsum. Der Fahrer gab an, regelmäßig am Wochenende Cannabis zu konsumieren. Einen Drogentest verweigerte er mit der Begründung, dieser würde ohnehin positiv ausfallen.
Folgen für die Fahrer
Beiden Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem entnahmen die Einsatzkräfte Blutproben, um den genauen THC-Gehalt im Blutlabor feststellen zu lassen. Die Polizei leitete Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Sollte die Blutuntersuchung den Verdacht bestätigen, drohen den Fahrern Bußgelder von mindestens 500 Euro, ein Fahrverbot von einem Monat sowie zwei Punkte im Verkehrszentralregister.
Weiteres Verfahren und Fahrerlaubnis
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wird über die Vorfälle informiert und prüft die Fahreignung der Betroffenen. Im Rahmen dieser Prüfung kann es zu weiteren Maßnahmen kommen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Polizei betont, dass das Fahren unter Drogeneinfluss erhebliche Risiken birgt und die Verkehrssicherheit gefährdet.
Polizeiliche Hinweise
Die Polizeiinspektion Rockenhausen weist darauf hin, dass der Konsum von Cannabis und das anschließende Führen eines Fahrzeugs nicht miteinander vereinbar sind. Die Verkehrskontrollen dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Verstöße werden konsequent verfolgt, um Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden.
Fazit
Die beiden Fälle am Sonntag zeigen erneut, dass der Konsum von Cannabis und das Fahren im Straßenverkehr nicht toleriert werden. Die Polizei im Donnersbergkreis setzt ihre Kontrollen fort, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Verstöße aufzudecken. Verkehrsteilnehmer sollten sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein und auf den Konsum von berauschenden Mitteln vor dem Fahren verzichten.

