Am Donnerstagabend, den 19. März 2026, wurde die Polizei in Augsburg-Göggingen zu einer Streitigkeit im Wittelsbacher Park gerufen. Gegen 20:30 Uhr beobachtete ein Passant eine Auseinandersetzung zwischen einer 40-jährigen Frau und einem 32-jährigen Mann. Als der Zeuge die Frau ansprach, ob sie Hilfe benötige, schlug der 32-Jährige dem Passanten ins Gesicht. Der 30-jährige Zeuge wurde durch den Schlag leicht verletzt.
Ermittlungen nach Körperverletzung
Im Anschluss an die Tat entfernten sich die beiden Beteiligten vom Tatort. Die Polizei leitete eine Fahndung ein. Kurz darauf meldete sich ein weiterer Passant bei den Einsatzkräften und berichtete von einer weiteren Streitigkeit zwischen einem Mann und einer Frau in einer nahegelegenen Wohnung. Dabei soll die zuvor beobachtete 40-Jährige von dem 32-Jährigen aus der Wohnung geschubst worden sein.
Polizei betritt Wohnung und findet Betäubungsmittel
Vor Ort konnten die Beamten die beiden Personen zunächst nicht antreffen. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich jemand in hilfloser Lage befindet, betraten die Polizisten die Wohnung. Dort fanden sie keine Personen vor, entdeckten jedoch diverse Betäubungsmittel.
Wenig später kehrte die 40-Jährige zur Wohnung zurück, der 32-Jährige blieb weiterhin unauffindbar. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie weiterer Delikte aufgenommen. Dabei richten sich die Ermittlungen sowohl gegen die Frau als auch gegen den Mann.
Weitere Ermittlungen laufen
Die Hintergründe der Streitigkeiten sind bislang unklar. Die Polizei prüft weiterhin den genauen Ablauf der Vorfälle und die Rolle der beteiligten Personen. Beide Beteiligte sind deutsche Staatsangehörige. Die Ermittlungen dauern an.
Polizei bittet um Hinweise
Die Polizei bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Vorfällen geben können, sich bei der Polizeidienststelle zu melden. Dies gilt insbesondere für Personen, die den Vorfall im Wittelsbacher Park oder die anschließende Streitigkeit in der Wohnung beobachtet haben.

