Am Abend des 24. März 2026 kontrollierten Beamte der Verkehrsüberwachungsgruppe der Verfügungseinheit einen kroatischen Sattelzug auf der Bundesautobahn 30. Der Lastzug war zuvor an der Anschlussstelle Gildehaus aus Richtung Nordhorn auf die Autobahn in Fahrtrichtung Osnabrück aufgefahren. Das Fahrzeug war mit einem Autokran beladen und befand sich auf dem Weg nach Kroatien.
Überprüfung der Ladung und Genehmigung
Aufgrund der auffälligen Ladung und der Überlänge des Sattelzugs überprüften die Beamten die erforderliche Genehmigung für den Transport. Der Fahrer konnte zwar eine entsprechende Genehmigung vorlegen, diese erlaubte jedoch lediglich eine Fahrzeuglänge sowie ein zulässiges Gesamtgewicht von 40 Tonnen.
Massive Überladung festgestellt
Im Anschluss an die Kontrolle wurde der Sattelzug auf einem nahegelegenen Parkplatz mit einer mobilen Radlastwaage gewogen. Dabei stellte sich heraus, dass das tatsächliche Gesamtgewicht bei 70.150 Kilogramm lag. Das Fahrzeug war somit um mehr als 75 Prozent überladen.
Folgen für den Fahrer und den Transport
Nach Feststellung der Überladung wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Zudem musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.670 Euro entrichten. Für den weiteren Transport des Autokrans ist der verantwortliche Unternehmer nun verpflichtet, eine geeignete Sattelzugkombination einzusetzen, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Polizeiliche Maßnahmen und Ausblick
Die Kontrolle erfolgte im Rahmen der routinemäßigen Verkehrsüberwachung durch die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim. Die Beamten betonten, dass die Einhaltung von Gewichtsbeschränkungen und Genehmigungen im Straßenverkehr essentiell für die Verkehrssicherheit ist. Überladene Fahrzeuge können zu erheblichen Schäden an der Infrastruktur führen und das Unfallrisiko erhöhen.
Weitere Ermittlungen oder Maßnahmen gegen den Unternehmer wurden in der Meldung nicht bekannt gegeben. Die Polizei weist darauf hin, dass Verstöße gegen die zulässigen Gewichte und Längen von Fahrzeugen konsequent verfolgt werden.

