Am Freitagmorgen, 20. März 2026, ereignete sich auf dem Rundweg entlang des Obersees in Bielefeld-Schildesche ein Unfall zwischen einer Radfahrerin und einem angeleinten Hund. Dabei zog sich die 53-jährige Radfahrerin leichte Verletzungen zu. Die Polizei wurde zur Unfallaufnahme hinzugezogen.
Unfallhergang am Obersee
Gegen 07:20 Uhr näherte sich die 53-jährige Bielefelderin mit ihrem Fahrrad einem 38-jährigen Mann, der mit seinem angeleinten Hund unterwegs war, von hinten. Nach Angaben der Beteiligten erschreckten sich sowohl der Mann als auch sein Hund, da sie die Radfahrerin offenbar nicht bemerkt hatten. In der Folge sprang der Hund die Radfahrerin an, wodurch diese stürzte und sich leicht verletzte.
Verhalten des Hundebesitzers nach dem Unfall
Der 38-Jährige entfernte sich zunächst von der Unfallstelle, um seinen aufgebrachten Hund zu beruhigen. Die Radfahrerin befürchtete, dass der Mann die Unfallstelle verlassen wolle, und bat einen anwesenden Radfahrer, den Hundebesitzer zu verfolgen. Aufgrund dessen kehrte der 38-Jährige ohne seinen Hund zur Unfallstelle zurück, nachdem der folgende Radfahrer ihn zur Umkehr aufgefordert hatte.
Unterschiedliche Aussagen zur Unfallursache
Der Hundebesitzer gab an, dass die Radfahrerin sich seiner Meinung nach zu schnell und zu dicht genähert habe, was das Verhalten seines Hundes ausgelöst habe. Die 53-Jährige hingegen kritisierte, dass der Mann nicht ausreichend auf seinen Hund geachtet habe. Zudem war an ihrem Fahrrad keine Klingel angebracht.
Verkehrsrechtliche Hinweise der Polizei
Die Polizei weist darauf hin, dass der Rundweg am Obersee mit dem Verkehrszeichen „Fußgänger“ gekennzeichnet ist und den Zusatz „Radverkehr frei“ trägt. Das bedeutet, dass Fußgänger Vorrang haben und Radfahrende Schrittgeschwindigkeit einhalten sowie ausreichend Seitenabstand beim Überholen wahren müssen.
Außerdem sind Fahrräder gemäß § 64a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit mindestens einer helltönenden Klingel auszustatten. Diese dient als Warnsignal für andere Verkehrsteilnehmer und darf nicht durch andere Schallzeichen ersetzt werden. Die Klingel ist nicht dazu gedacht, sich Vorrang zu verschaffen oder mit hoher Geschwindigkeit weiterzufahren.
Appell an alle Verkehrsteilnehmer
Die Polizei appelliert an alle Nutzer des Weges, sich rücksichtsvoll und vorausschauend zu verhalten, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden. Insbesondere auf gemeinsamen Geh- und Radwegen ist gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang laufen weiterhin. Die Polizei bittet Verkehrsteilnehmer, bei ähnlichen Situationen besonders vorsichtig zu sein und die geltenden Verkehrsregeln zu beachten.

