Am Montagabend, dem 16. März 2026, kontrollierten Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei Rhein-Berg einen Pkw auf der Kölner Straße im Stadtteil Schanze in Kürten. Der Fahrer, ein 47-jähriger Mann aus Bergisch Gladbach, konnte bei der Kontrolle keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.
Kontrolle ohne Führerschein
Die Polizeibeamten stoppten gegen 18:50 Uhr den Opel, der vom 47-Jährigen geführt wurde. Auf Nachfrage gab der Mann an, keine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Daraufhin wurden weitere Ermittlungen eingeleitet, die ergaben, dass der Fahrer bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war.
Haftbefehl führt zur Festnahme
Im Rahmen der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Dieser war aufgrund einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen worden. Da der 47-Jährige den geforderten Geldbetrag zur Abwendung der Haft nicht begleichen konnte, nahmen die Beamten ihn noch vor Ort fest.
Überstellung in Justizvollzugsanstalt
Nach der Festnahme wurde der Mann am folgenden Morgen einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Dort soll er die Haftstrafe antreten, die sich aus den vorherigen Verstößen gegen die Fahrerlaubnisvorschriften ergibt.
Fahrzeug sichergestellt
Das von dem Mann geführte Fahrzeug wurde durch ein beauftragtes Abschleppunternehmen sichergestellt und von der Kontrollstelle entfernt. Weitere Angaben zum Zustand des Fahrzeugs oder zu möglichen Begleiterscheinungen der Kontrolle wurden von der Polizei nicht gemacht.
Polizeiliche Maßnahmen und Ausblick
Die Polizei Rhein-Berg weist darauf hin, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine ernsthafte Ordnungswidrigkeit und Straftat darstellt. Die wiederholte Missachtung der Fahrerlaubnisvorschriften kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wie das aktuelle Beispiel zeigt.
Die Polizei wird auch künftig verstärkt Kontrollen durchführen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Verstöße konsequent zu ahnden.

