Im Landkreis Gifhorn haben sich am Abend des 25. März sowie am Vormittag des 26. März zwei Fälle von Fahrten unter erheblichem Alkoholeinfluss ereignet. Die Polizei stellte bei beiden Vorfällen Atemalkoholwerte von über zwei Promille fest, was jeweils strafrechtliche Konsequenzen nach sich zog.
Verkehrsunfall auf der Hamburger Straße in Gifhorn
Am Mittwoch gegen 18:45 Uhr wurde die Polizei zu einem Verkehrsunfall auf der Hamburger Straße in Gifhorn gerufen. Nach den bisherigen Ermittlungen kam es auf Höhe der Querungshilfe an der Hausnummer 142 zu einem Zusammenstoß zwischen einem Volkswagen Caddy und einem E-Scooter.
Der 49-jährige Fahrer des Volkswagen war in Richtung Norden unterwegs, als der 48-jährige E-Scooter-Fahrer die Fahrbahn querte. Durch den Zusammenstoß erlitt der E-Scooter-Fahrer stark blutende Gesichtsverletzungen und wurde mit einem Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.
Ein dort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem Verletzten einen Wert von 2,44 Promille. Aufgrund dessen wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Am Volkswagen entstand ein leichter Sachschaden, das Fahrzeug blieb jedoch fahrbereit.
Alkoholkontrolle bei Weyhausen mit Kindern im Fahrzeug
Am folgenden Vormittag gegen 10:30 Uhr erhielt die Polizei Weyhausen einen Hinweis auf eine mögliche Trunkenheitsfahrt auf der Bundesstraße 248 bei Barwedel. Ein anderer Verkehrsteilnehmer hatte die unsichere Fahrweise eines Skoda bemerkt und die Polizei informiert.
Die Beamten konnten das Fahrzeug bei Tappenbeck anhalten. Die 42-jährige Fahrerin befand sich mit ihren beiden minderjährigen Kindern im Auto. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,49 Promille.
In der Folge wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Der Frau wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Die Kinder wurden in die Obhut ihres Vaters übergeben.
Polizeiliche Maßnahmen und rechtliche Folgen
Beide Fälle zeigen die Gefahren von Fahrten unter starkem Alkoholeinfluss. Die Polizei weist erneut darauf hin, dass die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Atemalkoholwert von über 0,5 Promille strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht und die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet.
Die Ermittlungen in beiden Fällen dauern an. Weitere Details wurden von der Polizei bislang nicht bekanntgegeben.
Appell an Verkehrsteilnehmer
Die Polizei Gifhorn appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, auf Alkohol am Steuer oder beim Führen von E-Scootern zu verzichten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Die aktuellen Fälle verdeutlichen, dass auch bei geringer Geschwindigkeit und vermeintlich sicherer Verkehrslage erhebliche Gefahren bestehen.

