Am Montag, den 23. März 2026, führte die Polizei auf der Autobahn 23 bei Elmshorn eine umfangreiche Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt auf Gefahrgut- und Schwerlasttransporte durch. Die Kontrollaktion fand zwischen 8:45 Uhr und 13:00 Uhr auf dem Rastplatz Forst Rantzau statt. Beteiligt waren neben dem Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Elmshorn auch die Reviere Bad Segeberg und Heide sowie der Verkehrsüberwachungsdienst.
Schwerpunktkontrolle zur Verkehrssicherheit und Umweltschutz
Die Maßnahme zielte darauf ab, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Bereich Gefahrguttransport und Schwerlastverkehr zu überprüfen. Insgesamt wurden 91 Fahrzeuge und deren Ladungseinheiten kontrolliert. Dabei wurden 72 Verstöße festgestellt, die ein breites Spektrum an Verstößen abdeckten. Die Polizei legte besonderen Wert auf die Überprüfung der Ladungssicherung, der Einhaltung der Arbeitszeitregelungen für Fahrpersonal sowie die korrekte Handhabung von Gefahrgut.
Häufige Verstöße bei Ladungssicherung und Arbeitszeit
Die meisten Beanstandungen betrafen Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz und das Arbeitszeitgesetz, insgesamt 42 Anzeigen wurden in diesem Bereich gefertigt. Dies unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Ruhezeiten und Arbeitszeiten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zudem wurden 12 Anzeigen wegen mangelhafter Ladungssicherung aufgenommen. Die Polizei weist darauf hin, dass unzureichend gesicherte Ladung insbesondere im Schwerlastverkehr zu schweren Unfällen führen kann.
Gefahrgutverstöße mit erhöhtem Risiko
Vier Anzeigen resultierten aus Verstößen im Bereich Gefahrguttransport. Ein besonders auffälliger Fall betraf einen 35-jährigen Schausteller, der mit seinem LKW einen Trecker transportierte. Die Ladung war unzureichend gesichert, da die verwendeten Ketten nicht festgezogen waren. Darüber hinaus befanden sich 80 Fässer mit Farbe auf der Ladefläche, die als Gefahrgut eingestuft werden. Diese Fässer waren ebenfalls nicht ordnungsgemäß gesichert. Aufgrund der Menge des Gefahrguts hätte der Fahrer zusätzliche Vorschriften des Gefahrgutrechts beachten müssen, etwa bezüglich Ausrüstung und Begleitpapieren.
Folgen für Fahrer und Verkehrssicherheit
Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, und es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Polizei betont, dass die Einhaltung der Ladungssicherungsvorschriften und der Gefahrgutbestimmungen nicht nur gesetzliche Pflicht ist, sondern auch entscheidend zur Verhinderung von Unfällen beiträgt. Neben den bereits genannten Verstößen wurden außerdem Anzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, das Güterkraftverkehrsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz gefertigt. Darüber hinaus wurden sieben Kontrollberichte wegen geringer Fahrzeugmängel und zwei weitere Ordnungswidrigkeitenanzeigen ausgestellt.
Appell der Polizei an Fahrzeugführer
Die Polizei fordert alle Fahrzeugführer auf, ihre Ladung stets gleichmäßig und fest zu sichern, geeignete Zurrmittel zu verwenden und die zulässigen Gewichtsgrenzen einzuhalten. Weiterhin sollten die Stabilität der Ladung regelmäßig überprüft und die Vorschriften des Gefahrgutrechts streng beachtet werden. Nur so lassen sich Unfälle und daraus resultierende Schäden für Mensch und Umwelt vermeiden.
Zusammenfassung der Kontrollaktion
Die gemeinsame Verkehrskontrolle auf der BAB 23 bei Elmshorn zeigte erneut, wie wichtig regelmäßige Überprüfungen im Schwerlast- und Gefahrgutverkehr sind. Die Vielzahl der festgestellten Verstöße verdeutlicht, dass weiterhin erheblicher Nachholbedarf bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften besteht. Die Polizei wird auch künftig verstärkt Kontrollen durchführen, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und Umweltrisiken durch unsachgemäße Gefahrguttransporte zu minimieren.

