In Gößnitz wurde im Zeitraum vom 18. auf den 19. März 2026 die Außenfassade eines Jugendclubs am Freiheitsplatz mit mehreren Graffitis beschmiert. Die Schmierereien umfassen unter anderem verfassungswidrige Symbole und Parolen, was die Tat besonders schwerwiegend macht. Die Polizei Altenburger Land hat die Ermittlungen aufgenommen, um die Täter zu identifizieren.
Schaden in mehreren Tausend Euro
Die Sachbeschädigung durch die Graffiti hat einen Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro verursacht. Die genaue Schadenshöhe wird derzeit noch ermittelt. Das Ordnungsamt der Stadt Gößnitz reagierte zügig und ließ die Schmierereien entfernen, um eine weitere Verbreitung der verfassungswidrigen Inhalte zu verhindern und die Fassade des Jugendclubs wiederherzustellen.
Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung
Die Polizei Altenburger Land führt die Ermittlungen zu den Tätern. Zu den Hintergründen der Tat und den genauen Inhalten der Graffitis liegen bislang keine weiteren Informationen vor. Die Ermittler bitten die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen am Jugendclub oder in der näheren Umgebung gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Bedeutung der Tat für die Gemeinde
Die Beschädigung eines Jugendclubs, der als Treffpunkt und sozialer Anlaufpunkt für junge Menschen dient, wird von der Gemeinde als besonders belastend empfunden. Verfassungswidrige Symbole und Parolen stehen im Widerspruch zu demokratischen Grundwerten und werden von der Öffentlichkeit strikt abgelehnt.
Maßnahmen zur Prävention
Die Stadtverwaltung und das Ordnungsamt prüfen nach der Entfernung der Schmierereien weitere Schutzmaßnahmen, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern. Dazu könnten verstärkte Kontrollen, Videoüberwachung oder bauliche Veränderungen an der Fassade gehören, um das Gebäude besser zu schützen.
Rechtliche Konsequenzen
Das Anbringen verfassungswidriger Symbole stellt eine Straftat dar, die nach deutschem Recht verfolgt wird. Neben der Sachbeschädigung kommen hier strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Betracht. Die Polizei wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Kontaktmöglichkeiten für Zeugen
Hinweise nimmt die Polizei Altenburger Land unter den Telefonnummern 0365 829 1503 oder 0365 829 1504 entgegen. Alternativ ist auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail an medieninfo-gera.lpig@polizei.thueringen.de möglich. Die Polizei bittet um vertrauliche Behandlung von Hinweisen.

