Die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis führte am 24. März 2026 zwischen 5:34 Uhr und 11:30 Uhr eine gezielte Geschwindigkeitskontrolle auf der Kroppstraße (K 5) in Plettenberg durch. Dabei wurden insgesamt 780 Fahrzeuge gemessen, um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft zu überprüfen.
Ergebnisse der Messung
Die Überwachung erfolgte mittels eines sogenannten ESO-Messgeräts, das präzise Geschwindigkeitswerte erfasst. Von den gemessenen Fahrzeugen wurden 80 im Verwarngeldbereich registriert, das heißt, sie überschritten die zulässige Geschwindigkeit, jedoch nur geringfügig. 21 Fahrer überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich, was zu Ordnungswidrigkeitenanzeigen führte. Fahrverbote wurden bei dieser Messung nicht ausgesprochen.
Der höchste gemessene Wert lag bei 81 km/h, was eine Überschreitung von 31 km/h über dem erlaubten Limit bedeutet. Das Fahrzeug mit diesem Wert war ein Pkw, zugelassen in Hamburg (Zulassungsbehörde HH).
Kontext der Kontrolle
Die Kroppstraße ist eine vielbefahrene Straße innerhalb von Plettenberg, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gilt. Die Polizei führt solche Kontrollen regelmäßig durch, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Geschwindigkeitsverstöße zu ahnden. Gerade in Ortschaften sind Überschreitungen der Geschwindigkeit ein häufiges Risiko für Unfälle.
Ausblick und Maßnahmen
Die Kreispolizeibehörde betont, dass die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer von großer Bedeutung ist. Weitere Kontrollen sind geplant, um die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen und Verstöße konsequent zu ahnden. Die Polizei appelliert an alle Fahrer, sich an die geltenden Geschwindigkeitsvorschriften zu halten, um Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden.
Zusätzliche Hinweise
Die Messungen beziehen sich ausschließlich auf Pkw, da diese bei der Kontrolle erfasst wurden. Es gab keine Hinweise auf Fahrverbote oder andere Maßnahmen wie Punkte in Flensburg, die über die Ordnungswidrigkeitenanzeigen hinausgehen. Die Polizei steht für Rückfragen von Medienvertretern zur Verfügung.

