Am Mittwochabend, den 18. März 2026, wurde die Polizei in Burscheid gegen 20:00 Uhr von einer Zeugin informiert, die einen augenscheinlich stark betrunkenen Mann beobachtete, der auf dem Parkplatz eines Lebensmittelgeschäftes in einen Pkw einstieg und losfuhr. Die Zeugin konnte das Kennzeichen des Fahrzeugs, eines VW, notieren und gab diese Information an die Einsatzkräfte weiter.
Polizei findet Fahrzeug und Fahrer an Wohnanschrift
Nach dem Hinweis suchten Polizeibeamte die Wohnanschrift des Fahrzeughalters in Burscheid auf. Dort fanden sie den VW mit geöffneter Fahrertür und offenem Kofferraum neben einem Hauseingang vor. Kurz darauf traf der Fahrer, ein 25-jähriger Kölner, an der Wohnadresse ein. Er bestätigte, sich zuvor bei dem Lebensmittelgeschäft aufgehalten zu haben und gab an, Alkohol erst nach der Fahrt konsumiert zu haben.
Starke Alkoholisierung und Widerstand gegen Polizeimaßnahmen
Die Beamten stellten bei dem jungen Mann eine deutliche Alkoholisierung fest. Trotz mehrfacher Aufforderung verweigerte der 25-Jährige einen freiwilligen Atemalkoholtest. Als ihm mitgeteilt wurde, dass eine Blutprobenentnahme auf der Polizeiwache notwendig sei, um den Sachverhalt abzuklären und einen möglichen Nachtrunk auszuschließen, leistete der Kölner Widerstand. Er sperrte sich gegen die Maßnahmen, woraufhin die Polizisten ihn mit Handfesseln fixierten.
Blutprobenentnahme und Führerscheinbeschlagnahme
Auf der Polizeiwache wurde der 25-Jährige anschließend von einem Arzt untersucht und ihm wurden zwei Blutproben entnommen. Diese dienen dazu, die genaue Blutalkoholkonzentration festzustellen und eine mögliche Alkoholeinnahme nach der Fahrt zu überprüfen. Im Zuge der Maßnahmen wurde der Führerschein des Mannes beschlagnahmt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Beschuldigte die Wache wieder verlassen.
Rechtliche Konsequenzen
Dem 25-Jährigen wurde das Führen von Kraftfahrzeugen bis auf Weiteres untersagt. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Die Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis weist darauf hin, dass solche Vorfälle ernst genommen und konsequent verfolgt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Zeugenhinweise und Polizeiappell
Die Polizei bedankt sich bei der aufmerksamen Zeugin für ihre Mitteilung, die zur schnellen Aufklärung des Vorfalls beitrug. Die Behörde ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, verdächtige Beobachtungen im Straßenverkehr weiterhin zu melden, um Gefahren durch alkohol- oder drogenbeeinflusste Fahrer zu minimieren.

