In Gelsenkirchen ist am Donnerstagnachmittag ein Brand in einem Einfamilienhaus ausgebrochen. Gegen 15:30 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem gemeldeten Wohnungsbrand in der Straße Hagenbredde gerufen. Ein Bewohner hatte Rauchentwicklung im Haus bemerkt und sofort den Notruf gewählt.
Schnelles Eingreifen der Einsatzkräfte
Die Feuerwehr rückte mit zwei Löschzügen zur Einsatzstelle aus. Vor Ort befanden sich alle Hausbewohner bereits unverletzt im Freien, sodass keine Personenrettung notwendig war. Die Einsatzkräfte gingen zügig zur Brandbekämpfung über, nachdem der genaue Brandherd lokalisiert werden konnte.
Ursache des Brandes: Akku entzündet sich
Nach Angaben des Eigentümers entzündete sich vermutlich ein Akku in einem Zimmer des ersten Obergeschosses selbst. Im betroffenen Raum hatten bereits Flammen Teile des Zimmers beschädigt. Ein Trupp unter Atemschutz drang in das Gebäude vor und setzte ein C-Rohr ein, um den Brand zu löschen.
Brandbekämpfung und Nachsorge
Der Brand konnte schnell unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden. Anschließend wurden umfangreiche Lüftungsmaßnahmen durchgeführt, um das Haus von Rauch zu befreien und die Wohnqualität wiederherzustellen. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde die Wohnung an die Bewohner übergeben.
Keine Verletzten, Schadensumfang unklar
Glücklicherweise wurden bei dem Vorfall keine Personen verletzt. Der genaue Sachschaden am Gebäude sowie an Einrichtungsgegenständen wurde von der Feuerwehr nicht näher beziffert. Die Ursache für die Selbstentzündung des Akkus ist bislang nicht abschließend geklärt.
Hinweise zur Sicherheit
Brände, die durch Akkus ausgelöst werden, sind ein bekanntes Risiko, insbesondere bei Lithium-Ionen-Akkus. Eine sachgemäße Handhabung und Lagerung der Geräte ist daher wichtig, um solche Vorfälle zu vermeiden. Die Feuerwehr rät, im Brandfall umgehend den Notruf zu wählen und sich in Sicherheit zu bringen.
Die Feuerwehr Gelsenkirchen war mit einem schnellen und professionellen Einsatz vor Ort, um größeren Schaden abzuwenden. Weitere Ermittlungen zur Brandursache können durch die zuständigen Stellen erfolgen.

