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    Start » Verkehrsunfall in Löhne: Rollerfahrer bei Überholmanöver leicht verletzt
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    Verkehrsunfall in Löhne: Rollerfahrer bei Überholmanöver leicht verletzt

    Blaulicht Nachrichten RedaktionBy Blaulicht Nachrichten Redaktion23. März 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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    Polizeibeamte bei der Fahrradcodierung im Lustgarten Erbach
    Fahrradcodierung der Polizei im Lustgarten Erbach am 12. April 2026
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    Am Montag, den 22. März 2026, ereignete sich gegen 12:40 Uhr auf der Häger Straße in Löhne ein Verkehrsunfall, bei dem ein Rollerfahrer verletzt wurde. Eine 30-jährige Autofahrerin aus Herford beabsichtigte, trotz eines bestehenden Überholverbots, einen vor ihr fahrenden Kleinkraftradfahrer zu überholen. Dabei kam es zu einer Kollision, die einen Sturz des Rollerfahrers zur Folge hatte.

    Unfallhergang auf der Häger Straße

    Die 30-Jährige fuhr mit ihrem Ford in Richtung Koblenzer Straße, unmittelbar hinter einem 50-jährigen Mann aus Löhne, der mit seinem Kleinkraftrad unterwegs war. Trotz des dort geltenden Überholverbots setzte die Herforderin zum Überholen an. Auf Höhe des Rollerfahrers bemerkte sie jedoch ein entgegenkommendes Fahrzeug, einen Toyota, gelenkt von einem 43-jährigen Löhner.

    Um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden, lenkte die Autofahrerin ihr Fahrzeug zurück auf ihre Fahrspur. Dabei kam es zum Kontakt zwischen dem Ford und dem Kleinkraftrad, wodurch der Rollerfahrer stürzte.

    Verletzungen und medizinische Versorgung

    Der 50-jährige Rollerfahrer zog sich bei dem Sturz leichte Verletzungen zu. Nach einer ersten Untersuchung durch einen vor Ort eingesetzten Notarzt wurde er zur weiteren Behandlung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Angaben zu Art und Umfang der Verletzungen liegen nicht vor.

    Schadenshöhe und polizeiliche Ermittlungen

    Der Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen wird auf rund 3.000 Euro geschätzt. Die Polizei hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen. Dabei wird insbesondere geprüft, inwiefern das Überholverbot und das Ausweichmanöver der Autofahrerin den Unfall verursacht haben.

    Verkehrssicherheit und Hinweise

    Der Vorfall verdeutlicht die Gefahren, die mit Überholmanövern an Stellen mit Überholverbot verbunden sind. Verkehrsteilnehmer werden daher erneut dazu angehalten, die Verkehrsregeln strikt einzuhalten, um Unfälle zu vermeiden.

    Kontakt für Rückfragen

    Die Kreispolizeibehörde Herford steht für weitere Auskünfte unter der Telefonnummer 05221 888 1250 oder per E-Mail an pressestelle.herford@polizei.nrw.de zur Verfügung.

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    Als Redaktionsmitglied von Blaulicht-Nachrichten.de berichte ich über Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten im regionalen und überregionalen Raum. Mein besonderes Interesse gilt der transparenten Aufarbeitung komplexer Einsatzlagen sowie der verständlichen Darstellung behördlicher Mitteilungen für die Öffentlichkeit. Sorgfalt, Quellenprüfung und journalistische Neutralität stehen für mich an erster Stelle.

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