Am Freitagnachmittag des 20. März 2026 kam es in St. Wendel zu einem Vorfall, bei dem eine 34-jährige Frau unter Alkoholeinfluss mit ihrem Auto unterwegs war. Die Frau, die aus St. Wendel stammt, holte ihr zweijähriges Kind von einer Kindertagesstätte ab, während sie erheblich alkoholisiert war.
Kontrolle und Feststellung der Trunkenheit
Gegen 16:00 Uhr wurde die Frau von der Polizei kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille, was eine erhebliche Trunkenheit im Straßenverkehr darstellt. Aufgrund dieses Befundes wurde der Führerschein der Frau sichergestellt, um weitere Fahrten unter Alkoholeinfluss zu verhindern.
Weitere Maßnahmen durch die Polizei
Im Anschluss an die Kontrolle wurde der Frau eine Blutprobe entnommen, um den genauen Blutalkoholgehalt festzustellen und die rechtlichen Schritte einzuleiten. Die Polizeiinspektion St. Wendel leitete die entsprechenden Ermittlungen ein, um den Vorfall weiter zu bearbeiten.
Gefährdung des Kindeswohls
Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass die Frau ihr Kleinkind während der Trunkenheitsfahrt transportierte. Die Polizei weist darauf hin, dass das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die von Mitfahrenden, insbesondere von Kindern, stark gefährdet.
Rechtliche Konsequenzen
Das Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem solchen Promillewert zieht in der Regel strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Neben dem Führerscheinentzug können Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister sowie weitere strafrechtliche Maßnahmen folgen. Die Polizei betont die Bedeutung der Einhaltung der Verkehrsregeln zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Polizeiliche Präventionsarbeit und Appell
Die Polizeiinspektion St. Wendel nutzt solche Fälle, um auf die Gefahren von Alkohol am Steuer hinzuweisen und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, verantwortungsbewusst zu handeln. Besonders Eltern werden ermahnt, ihre Vorbildfunktion ernst zu nehmen und niemals unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug zu führen.
Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen
Die Polizeiinspektion St. Wendel steht für Rückfragen von Medienvertretern zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Die Behörde bittet um Verständnis, dass aus ermittlungstaktischen Gründen keine weiteren Details zum Fall veröffentlicht werden.

