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    Zoll

    Stralsunder Zoll stellt über 45.000 verschreibungspflichtige Tabletten sicher

    Blaulicht Nachrichten RedaktionBy Blaulicht Nachrichten Redaktion19. März 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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    Zollbeamte bei Gepäckkontrolle im Hafen
    Stralsunder Zoll entdeckt mehr als 45.000 verschreibungspflichtige Tabletten bei Kontrolle im Rostocker Seehafen
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    Bei einer routinemäßigen Kontrolle am Rostocker Seehafen haben Zollbeamte des Hauptzollamtes Stralsund am Abend des 12. März 2026 einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz aufgedeckt. Im Gepäck eines rumänischen Kleinbusses mit fünf Insassen wurden mehr als 45.000 Tabletten des Medikaments Alprazolam sichergestellt. Dieses Medikament ist in Deutschland verschreibungspflichtig und wird unter anderem zur Behandlung von Angstzuständen und Panikstörungen eingesetzt.

    Kontrolle im Rostocker Seehafen

    Die Zollbeamten zogen den Kleinbus aus dem Verkehr, nachdem der Fahrer angab, auf dem Weg von Rumänien über Schweden nach Norwegen zu sein. Mithilfe von Röntgentechnik überprüften die Beamten die Gepäckstücke der Insassen. Dabei fiel ein Gepäckstück mit auffälligen Strukturveränderungen auf, was eine manuelle Nachkontrolle zur Folge hatte.

    Entdeckung der verschreibungspflichtigen Tabletten

    Bei der Durchsuchung des Koffers fanden die Beamten neben Kleidung eine große Menge Tabletten der Marke „Ksalol“ mit dem Wirkstoff Alprazolam in einer Dosierung von 1 mg. Die Tabletten waren in 10 Blisterpackungen zu je 15 Stück abgepackt. Insgesamt belief sich die Menge auf 45.150 Tabletten.

    Reaktion des Fahrers und rechtliche Schritte

    Der Fahrer gab an, den Koffer an einer Tankstelle in Rumänien übernommen zu haben. Das Ziel war es, die Medikamente in Oslo an eine weitere Person zu übergeben. Aufgrund der Umstände leitete das Hauptzollamt Stralsund ein Steuerstrafverfahren in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz gegen den Fahrer ein. Die weiteren Ermittlungen wurden an das Zollfahndungsamt Hamburg mit Dienstsitz in Rostock übergeben.

    Bedeutung des Arzneimittelgesetzes

    Das Arzneimittelgesetz in Deutschland regelt den Verkehr mit Arzneimitteln, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Besonders verschreibungspflichtige Medikamente wie Alprazolam unterliegen strengen Vorschriften, da sie bei unsachgemäßer Anwendung schnell zu Abhängigkeiten führen können. Auch Präparate, die im Ausland frei gehandelt werden, können in Deutschland als Arzneimittel gelten und sind entsprechend reguliert.

    Gefahren von Alprazolam

    Alprazolam wird zur kurzzeitigen Behandlung von Angstzuständen und Panikstörungen eingesetzt. Ohne ärztliche Überwachung kann die Einnahme zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit führen. Die unkontrollierte Verbreitung und der Schmuggel solcher Medikamente stellen daher ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.

    Ausblick und weitere Ermittlungen

    Die Sicherstellung der großen Menge an Alprazolam-Tabletten zeigt die Bedeutung der Zollkontrollen im Kampf gegen den illegalen Arzneimittelhandel. Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Hamburg sollen weitere Hintergründe klären und mögliche weitere Verstöße aufdecken. Das Hauptzollamt Stralsund betont die Wichtigkeit der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung.

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