Am Sonntag, den 22. März 2026, führten der Deutsche Zoll und die Verkehrspolizei Weil am Rhein eine gemeinsame Kontrolle des gewerblichen Personenverkehrs an der Gemeinschaftszollanlage in Weil am Rhein durch. Die Maßnahme fand im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr statt und umfasste sowohl die Einreise als auch die Ausreise von Omnibussen.
Umfangreiche Überprüfungen im grenzüberschreitenden Verkehr
Im Rahmen der Kontrollen wurden insgesamt 17 Omnibusse einer ganzheitlichen Prüfung unterzogen. Davon waren 15 Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr und zwei im grenzüberschreitenden Linienverkehr unterwegs. Ziel der Maßnahme war es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im gewerblichen Personenverkehr sicherzustellen und Verstöße aufzudecken.
Hohe Beanstandungsquote bei Dokumentation und Technik
Die Kontrolleure stellten bei der Überprüfung eine Vielzahl von Verstößen fest. Häufig betroffen waren unvollständig ausgefüllte oder fehlende EU-Fahrtenblätter, die für die Dokumentation von Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr vorgeschrieben sind. Darüber hinaus wurden Verstöße gegen die vorgeschriebenen Tagesruhezeiten festgestellt, ebenso wie fehlende Nachträge, die für die Nachverfolgung der Fahrten notwendig sind.
Ein besonders gravierender Fall betraf einen Omnibus, der mit einem nicht mehr zugelassenen Kontrollgerät ausgestattet war. Zudem war bei diesem Fahrzeug die komplette Frontscheibe gerissen, was eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt. Die verantwortliche Firma wurde unmittelbar vor Ort mit einem Bußgeld belegt.
Ausblick auf weitere Kontrollen
Die Beanstandungsquote lag an diesem Kontrollnachmittag bei 85 Prozent, was auf eine deutliche Problematik im Bereich der Einhaltung der Vorschriften im gewerblichen Personenverkehr hinweist. Die Behörden kündigten an, im Laufe des Jahres weitere Kontrollen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachhaltig zu gewährleisten.
Bedeutung der Kontrollen für den grenzüberschreitenden Verkehr
Die gemeinsame Aktion von Zoll und Verkehrspolizei unterstreicht die Bedeutung der Kontrolle im grenzüberschreitenden Personenverkehr, insbesondere angesichts der Komplexität der gesetzlichen Anforderungen und der Vielzahl der beteiligten Unternehmen. Die Überprüfungen dienen nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern auch der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften und der Vermeidung von Schwarzarbeit.
Reaktionen und weitere Maßnahmen
Die Behörden betonten, dass die festgestellten Verstöße ernst genommen werden und die betroffenen Unternehmen verpflichtet sind, die Mängel zu beheben. Verstöße gegen Kontroll- und Ruhezeitvorschriften können sowohl die Sicherheit der Fahrgäste als auch die Arbeitsbedingungen der Fahrer beeinträchtigen. Die angekündigten weiteren Kontrollen sollen daher auch präventiv wirken und zur Verbesserung der Situation beitragen.
Die Verkehrspolizei Weil am Rhein und der Deutsche Zoll setzen ihre Zusammenarbeit fort, um den gewerblichen Personenverkehr im Grenzgebiet konsequent zu überwachen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.

