Am Dienstag, den 17. März 2026, führten verschiedene Behörden gemeinsam eine umfangreiche Verkehrskontrolle auf der Autobahn 2 bei der Rastanlage Lipperland Süd durch. Im Fokus standen insbesondere der gewerbliche Personen- und Güterverkehr. Die Kontrolleure kamen aus unterschiedlichen Institutionen, darunter das Bundesamt für Logistik und Mobilität, der Zoll, die Bezirksregierung Detmold, das Ordnungsamt Rietberg sowie das Veterinäramt Bielefeld. Die Polizei war mit den Verkehrsdiensten der Kreispolizeibehörden Minden-Lübbecke und Herford sowie den Verkehrsdiensten der Stadt und Autobahn Bielefeld vertreten.
Schwerpunkte der Kontrolle und festgestellte Verstöße
Die Kontrollen fanden zwischen 8:00 und 14:00 Uhr statt und richteten sich vor allem auf die Einhaltung der Vorschriften im gewerblichen Verkehr. Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt und geahndet. Verwarngelder wurden unter anderem wegen mangelnder Ladungssicherung sowie Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz verhängt.
Darüber hinaus wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstattet, darunter Verstöße nach dem Abfallrecht, dem Gefahrgutrecht, den Sozialvorschriften, der Technischen Kontrollverordnung sowie mehrfach wegen unzureichender Ladungssicherung. Zudem wurden Strafanzeigen u. a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung aufgenommen.
Gefälschte Gefahrgutbescheinigungen bei Gefahrguttransporten
Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Kontrolle von Gefahrguttransporten. Dabei wurden zwei Fälle von gefälschten Gefahrgutbescheinigungen aufgedeckt. Bei einem Sattelzug mit einer Zugmaschine aus Belgien und einem Auflieger aus Litauen wurde festgestellt, dass der 52-jährige Fahrer aus Indien nur eine Fahrerlaubnis für Lkw bis 7,5 Tonnen besaß, jedoch einen 40-Tonnen-Transport durchführte.
Das vom Fahrer vorgelegte Gefahrgutdokument, das nach dem ADR-Abkommen vorgeschrieben ist, stellte sich als Fälschung heraus. Die Polizei stellte die Bescheinigung sicher und forderte eine Sicherheitsleistung von 730 Euro. Die Spedition entsandte anschließend einen Ersatzfahrer.
Ein weiterer Fall betraf einen 49-jährigen weißrussischen Fahrer, der ebenfalls eine gefälschte ADR-Bescheinigung vorlegte und keine Nachweise über eine erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation besaß. Für ihn wurde eine Sicherheitsleistung von 400 Euro fällig. Die Firma konnte während der Kontrollzeit keinen weiteren Fahrer bereitstellen.
Gefahrguttransport mit defekter Bremsanlage gestoppt
Ein weiterer gravierender Verstoß wurde bei einem Gefahrgut-Sattelzug festgestellt, der 22.400 Liter Methanol transportierte. Der 39-jährige Fahrer aus der Ukraine fuhr mit einem Sattelauflieger, dessen Bremssattel festsaß. Die dadurch entstandene Reibungswärme führte zu einer erheblichen Hitzebildung, was eine Brandgefahr darstellte.
Die Polizei stellte den Lastzug sicher und verhängte Bußgelder in Höhe von 660 Euro gegen Fahrer und Firma. Zusätzlich erhielt der Fahrer ein Verwarngeld wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalrecht. Er wurde in einem Hotel untergebracht und muss die Reparatur der Bremse in einer Fachwerkstatt abwarten, bevor er seine Fahrt fortsetzen darf.
Weitere Kontrollergebnisse und Ausblick
Positiv hervorzuheben ist, dass bei den kontrollierten Reisebussen keine Beanstandungen festgestellt wurden. Die Vielzahl der festgestellten Verstöße zeigt jedoch die Bedeutung solcher kooperativen Kontrollen, an denen verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Fachkompetenzen beteiligt sind.
Die beteiligten Institutionen kündigten an, auch künftig gemeinsame Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit im gewerblichen Personen- und Güterverkehr weiter zu erhöhen und Verstöße konsequent zu ahnden.

