Am Sonntagabend, den 22. März 2026, meldete ein Zeuge der Polizei eine Sachbeschädigung am Bürgerhaus „Im Attich“ in Bischofsheim. Nach Angaben der Polizei warfen drei Jungen im Alter von 10 bis 12 Jahren mit Steinen auf zwei Glastüren des Gebäudes, wodurch diese beschädigt wurden. Die Polizei nahm die drei Kinder vor Ort in Gewahrsam.
Umfang des Schadens und Tatablauf
Die beschädigten Glastüren wiesen nach ersten Schätzungen einen Schaden in Höhe von mehreren hundert Euro auf. Die Tatverdächtigen flüchteten zunächst vom Tatort, kehrten jedoch zurück, nachdem eines der Kinder dort ein Handy verloren hatte. Dies führte letztlich zur Identifizierung und Ingewahrsamnahme durch die eingesetzten Polizeibeamten.
Ermittlungsergebnisse und rechtliche Folgen
Die drei Jungen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Aufgrund ihres Alters gelten sie als strafunmündig, weshalb keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind. Die Schadensregulierung wird nach Angaben der Polizei voraussichtlich zivilrechtlich erfolgen müssen.
Reaktionen und weitere Schritte
Die Polizei weist darauf hin, dass die Eltern der Kinder für den entstandenen Schaden verantwortlich sind und eine entsprechende Klärung zu erwarten ist. Die Ermittlungen zur genauen Tatzeit und den Umständen dauern an, wobei die Polizei weiterhin auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen ist.
Örtliche Bedeutung des Vorfalls
Das Bürgerhaus „Im Attich“ ist ein zentraler Treffpunkt in Bischofsheim und wird regelmäßig für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen genutzt. Die Sachbeschädigung stellt daher nicht nur einen materiellen Schaden dar, sondern beeinträchtigt auch die Nutzung des Gebäudes für die Öffentlichkeit.
Präventive Maßnahmen und Sensibilisierung
Nach dem Vorfall betont die Polizei die Bedeutung von Präventionsarbeit in der Jugendarbeit und ruft Eltern und Erziehungsberechtigte dazu auf, verstärkt auf das Verhalten ihrer Kinder zu achten. Zudem wird empfohlen, öffentliche Einrichtungen besser zu schützen, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden.
Kontaktmöglichkeiten für Zeugen
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium Südhessen in Verbindung zu setzen. Die Polizei ist telefonisch erreichbar unter 06151 / 969 – 13500 oder per E-Mail an pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de.

