Am Montagabend, den 23. März 2026, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Selb ein Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung am ehemaligen Grenzübergang Schirnding. Dabei stellte sich heraus, dass eine Mitfahrerin keine gültigen Reisedokumente bei sich führte. Die Kontrolle fand gegen 20 Uhr statt.
Kontrolle am ehemaligen Grenzübergang
Das Fahrzeug wurde routinemäßig überprüft. Die Fahrerin und die Beifahrerin verfügten über gültige und ausreichende Dokumente, die Mitreisende auf der Rückbank hingegen hatte keinerlei Ausweispapiere dabei. Die Frau, eine 43-jährige Vietnamesin, gab bei der Befragung an, dass sie in Deutschland arbeiten und später nach Vietnam zurückkehren wolle.
Mitfahr-App als Transportmittel
Die Fahrerin, eine 44-jährige Ukrainerin, hatte die Mitfahrerin über eine bekannte Mitfahr-App aufgenommen und plante, sie in Frankfurt am Main abzusetzen. Die Mitfahrerin hatte der Fahrerin zuvor versichert, über gültige Dokumente zu verfügen. Die Bundespolizei leitete daraufhin Ermittlungen gegen die Fahrerin wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein.
Rechtliche Konsequenzen für beide Frauen
Die Mitfahrerin wurde zurückgewiesen und muss ebenfalls mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz rechnen. Die Bundespolizei betonte, dass die Kontrolle Teil der regelmäßigen Grenzüberwachung sei, um unerlaubte Einreisen zu verhindern.
Hintergrund der Kontrolle
Der ehemalige Grenzübergang Schirnding wird weiterhin von der Bundespolizei genutzt, um Grenzkontrollen durchzuführen, insbesondere im Rahmen der Überwachung von Personen- und Fahrzeugbewegungen an der deutsch-tschechischen Grenze. Solche Kontrollen dienen der Sicherheit und der Einhaltung der geltenden Einreisebestimmungen.
Hinweise zur Mitfahr-App-Nutzung
Der Fall verdeutlicht die Risiken, die mit der Beförderung unbekannter Personen über Mitfahr-Apps verbunden sein können. Fahrende sollten sich bewusst sein, dass sie für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich sind und bei Verstößen strafrechtlich belangt werden können.
Polizeiliche Ermittlungen laufen
Die Bundespolizeiinspektion Selb führt die Ermittlungen weiter und bittet um Verständnis, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Details bekannt gegeben werden können. Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Umstände der Mitnahme und die Einreise der Mitfahrerin.
Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, bei der Nutzung von Mitfahrgelegenheiten auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu achten und keine Personen ohne gültige Dokumente zu befördern.

