Am Dienstagabend, dem 17. März 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizei an der Tram D Haltestelle in Kehl einen 23-jährigen Mann. Die Kontrolle erfolgte im Rahmen der routinemäßigen Überprüfungen an Grenz- und Verkehrsknotenpunkten.
Verdacht der unerlaubten Einreise
Der junge Mann konnte sich gegenüber den Beamten nicht ausweisen. Aufgrund dessen bestand der Verdacht einer versuchten unerlaubten Einreise. Um die Identität des Mannes zu klären, wurden seine Fingerabdrücke aufgenommen und überprüft.
Mehrere Ausschreibungen durch Strafverfolgungsbehörden
Die Abfrage der Fingerabdrücke ergab, dass gegen den 23-Jährigen mehrere Ausschreibungen von deutschen Strafverfolgungsbehörden vorlagen. Unter anderem bestand ein Haftbefehl wegen sexueller Belästigung. Die Bundespolizei leitete daraufhin die notwendigen Maßnahmen ein, um den Haftbefehl zu vollstrecken.
Vorführung vor dem Haftrichter und Inhaftierung
Der gambische Staatsangehörige wurde einem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug. Im Anschluss wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er die Untersuchungshaft antritt.
Rolle der Bundespolizei bei Grenzkontrollen
Die Bundespolizei ist unter anderem für die Kontrolle der Einreise an den Grenzen und in grenznahen Verkehrsmitteln zuständig. Dabei werden Personen überprüft, die keinen oder unzureichenden Ausweis vorlegen können oder bei denen der Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt besteht. Die Feststellung der Identität erfolgt häufig über biometrische Daten wie Fingerabdrücke.
Keine weiteren Details bekannt
Über weitere Hintergründe der Tat oder den aktuellen Ermittlungsstand liegen keine Informationen vor. Die Bundespolizei hat die Ermittlungen übernommen und führt die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften durch.
Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg steht für Rückfragen unter der Telefonnummer 0781/9190-1010 sowie per E-Mail an bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de zur Verfügung.

