Waidhaus – Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat am vergangenen Wochenende bei gezielten Grenzkontrollen auf der Autobahn 6 mehrere Haftbefehle deutscher Justizbehörden vollstreckt. Insgesamt wurden acht Personen überprüft, gegen die zehn Fahndungsersuchen vorlagen. Die Maßnahmen führten zu unterschiedlichen Ergebnissen, darunter Untersuchungshaft, Einlieferung in eine Abschiebehafteinrichtung und die Begleichung offener Geldstrafen.
Untersuchungshaftbefehle bei zwei Männern vollstreckt
Am Samstag kontrollierten die Beamten einen 34-jährigen polnischen Staatsangehörigen bei der Einreise nach Deutschland. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Memmingen aus dem Jahr 2025 vor. Der Mann wird verdächtigt, unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilgenommen zu haben. Bereits im Jahr 2024 war er wegen einer ähnlichen Tat zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Da er sich zwischenzeitlich ins Ausland abgesetzt hatte und somit seine Bewährungsauflagen nicht erfüllte, wurde er nun festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Die Justizvollzugsanstalt Memmingen nahm ihn in Untersuchungshaft.
Am Sonntag wurde ein 43-jähriger rumänischer Beifahrer in einem Pkw bei der Einreise kontrolliert. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl des Amtsgerichts Amberg wegen des dringenden Verdachts der Unterschlagung eines Fahrzeugs im Wert von mehreren zehntausend Euro. Aufgrund von Fluchtgefahr wurde Untersuchungshaft angeordnet. Der Mann wurde festgenommen und soll am Montag dem Haftrichter vorgeführt werden.
Begleichung von Geldstrafen verhindert Haftstrafen
Vier der kontrollierten Personen konnten offene Geldstrafen direkt vor Ort begleichen und entgingen damit Ersatzfreiheitsstrafen. Hierzu gehörten ein 26-jähriger Rumäne, der wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilt wurde, sowie ein 26-jähriger Deutscher und zwei weitere rumänische Staatsangehörige im Alter von 28 und 35 Jahren. Die jeweiligen Staatsanwaltschaften aus Oldenburg, Heilbronn, Traunstein und Offenbach hatten die Männer zur Fahndung ausgeschrieben.
Eine 31-jährige Bulgarin, gegen die Haftbefehle wegen nicht bezahlter Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2024 vorlagen, konnte die geforderte Summe von 770 Euro nicht selbst aufbringen. Ein Bekannter übernahm die Zahlung bei der Bundespolizei in Nürnberg, wodurch die Frau eine mehrwöchige Haftstrafe abwenden konnte und ihre Reise fortsetzen durfte.
Abschiebehafteinweisung einer Venezolanerin
Besonderes Augenmerk galt einer 30-jährigen venezolanischen Staatsangehörigen, gegen die die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelte. Das Amtsgericht Weiden ordnete die Einlieferung der Frau in die Abschiebehafteinrichtung in Hof an. Die Bundespolizei übergab den Fall an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur weiteren Bearbeitung.
Aufgaben der Bundespolizeiinspektion Waidhaus
Der Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Waidhaus umfasst die Landkreise Neustadt an der Waldnaab, Tirschenreuth sowie die kreisfreie Stadt Weiden. Die Region ist geprägt von zahlreichen Hauptverkehrsadern, darunter die Autobahn A6, die als wichtige grenzüberschreitende Verkehrsverbindung dient. Die Bundespolizei führt dort verstärkt Grenzkontrollen durch, um die Sicherheit zu gewährleisten und grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Dabei arbeitet sie eng mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie dem Zoll zusammen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Kriminalprävention und Gefahrenvorsorge im Bahnverkehr.
Fazit
Die Aktionen am vergangenen Wochenende zeigen, dass die Bundespolizei Waidhaus bei Grenzkontrollen auf der A6 intensiv nach Personen fahndet, gegen die Haftbefehle vorliegen. Durch die Kombination aus Festnahmen, Einlieferungen und der Möglichkeit zur Begleichung offener Geldstrafen konnten mehrere Verfahren zügig abgewickelt werden. Die Maßnahmen tragen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Region bei.

