Am Nachmittag des 19. März 2026 kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn einen aserbaidschanischen Staatsangehörigen, der sich seit mehr als drei Jahren unerlaubt in Deutschland aufhielt. Der Mann war beim Check-in für einen Flug nach Istanbul aufgefallen, da er lediglich ein vorläufiges Reisedokument vorlegen konnte.
Kontrolle am Check-in und sofortige Überprüfung
Mitarbeitende eines Abfertigungsdienstleisters informierten die Bundespolizei über den Sachverhalt. Eine umgehend eingesetzte Streife überprüfte die Personalien des Mannes und stellte fest, dass keine gültigen aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorlagen. Daraufhin wurde der Betroffene zur weiteren Klärung zur Dienststelle gebracht.
Unerlaubter Aufenthalt über mehr als 1.300 Tage
Bei den anschließenden Ermittlungen im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass der Mann bereits wegen unerlaubten Aufenthalts ausgeschrieben war. Zudem war seine letzte Duldung bereits im Jahr 2022 abgelaufen. Insgesamt hatte sich der Mann somit über 1.300 Tage, also mehr als dreieinhalb Jahre, ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten.
Strafverfahren und Sicherheitsleistung
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts ein. Zur Sicherung des Verfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro erhoben. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Ausreise gestattet.
Ausreise unter polizeilicher Überwachung
Der Abflug nach Istanbul erfolgte unter polizeilicher Überwachung. Weitere Angaben zum Hintergrund des Falls oder zu möglichen Folgen wurden von der Bundespolizei nicht gemacht.
Relevanz für die Sicherheitskontrollen am Flughafen
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Kontrollen am Flughafen Köln/Bonn im Rahmen der Ausreisekontrollen. Durch die Zusammenarbeit zwischen Abfertigungsdienstleistern und der Bundespolizei können Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Fazit
Die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn reagierte schnell auf den Hinweis eines Mitarbeiters und stellte einen Mann fest, der sich über einen ungewöhnlich langen Zeitraum unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt. Die Einleitung eines Strafverfahrens und die Ausreise unter polizeilicher Begleitung sind die Konsequenzen dieses Verstoßes.

