Am Mittwochnachmittag, dem 18. März 2026, kontrollierte die Bundespolizei an der Anschlussstelle Breyell auf der Autobahn 61 einen 34-jährigen Mann aus Bulgarien. Der Fahrer eines in Bulgarien zugelassenen Pkw war aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist.
Feststellung eines Haftbefehls bei der Kontrolle
Im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen vorlag. Der Haftbefehl wurde aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Veruntreuung von Arbeitsentgelt erlassen.
Offene Geldstrafe oder Haftstrafe
Der 34-Jährige ist verpflichtet, eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro zu begleichen. Da er den Betrag nicht aufbringen kann, droht ihm eine Ersatzhaftstrafe von 60 Tagen. Aufgrund dieser Situation wurde der Mann vor Ort festgenommen.
Weiterer Ablauf nach der Festnahme
Nach der Verhaftung wurde der Bulgare zum Bundespolizeirevier in Kempen gebracht, wo die weiteren Maßnahmen eingeleitet wurden. Anschließend erfolgte die Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Willich, um die Haftstrafe zu verbüßen.
Kontrollen im Rahmen wiedereingeführter Grenzkontrollen
Die Kontrolle fand im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen statt, die an verschiedenen Grenzabschnitten durchgeführt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Sicherheit im grenznahen Raum zu erhöhen und gesuchte Personen aus dem Verkehr zu ziehen.
Polizeiliche Maßnahmen und Bedeutung
Die Festnahme zeigt die Wirksamkeit der Kontrollen auf der Autobahn 61, insbesondere an der Anschlussstelle Breyell, die als wichtige Verkehrsverbindung zwischen den Niederlanden und Deutschland dient. Die Bundespolizei setzt damit gezielt ihre Maßnahmen um, um Straftäter zu identifizieren und festzunehmen.
Ausblick und weitere Hinweise
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die Kontrollen fortgesetzt werden und appelliert an Reisende, sich auf mögliche Überprüfungen einzustellen. Personen, gegen die Haftbefehle vorliegen, werden konsequent zur Verantwortung gezogen.

